Trotz Feuer und Betretungsverbot: Polizei muss 40 Personen des Waldes verweisen

Reinhardtsdorf-Schöna (Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) - Trotz der hohen Waldbrandgefahr und der aktuellen Löscheinsätze in der Sächsischen Schweiz muss die Polizei derzeit gegen Personen vorgehen, die sich nicht an das Waldbetretungsverbot halten.

Die Polizei kontrolliert die Einhaltung des Waldbetretungsverbotes. (Symbolbild)
Die Polizei kontrolliert die Einhaltung des Waldbetretungsverbotes. (Symbolbild)  © Bildmontage: 123rf/huettenhoelscher, 123rf/lianem

Beamte, die den Bereich des Zirkelsteins kontrollierten, stellten ganze 40 Personen fest, die sich allein oder in Gruppen auf Feldern und Wegen am Waldrand aufhielten.

Dieses wurden auf das bestehende Verbot im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hingewiesen und des Platzes verwiesen, heißt es in einer Mitteilung der Polizei.

Zehn Menschen nutzten zudem gesperrte Waldwege. In diesem Fall wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeigen von den Polizisten erstellt.

Polizei warnt

In allen Wäldern der Region herrscht derzeit Waldbrandgefahr. Schuld sind die hohen Temperaturen und die starke Trockenheitsperiode.

Es besteht außerdem ein ganztägiges Waldbetretungsverbot, was vom Landratsamt erlassen wurde. "Wer sich nicht an dieses Verbot hält, gefährdet sich und andere", warnt die Polizei.

Hinzu kommt, dass Personen im Wald die aktuellen Löscharbeiten behindern könnten.

Titelfoto: Bildmontage: 123rf/huettenhoelscher, 123rf/lianem

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