Attacke vor dem Kraftwerk: Polizeibeamte in zivil brutal niedergeschlagen

Dresden - Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage zur Jugendkammer des Landgerichts Dresden gegen einen 20-jährigen Iraker wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung, sowie gegen einen 19-jährigen Iraker ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben.

Die Attacken fanden vor dem Kraftwerk Mitte statt.  © Andreas Weihs

Dem 20-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, am 16. Februar 2020 gegen 3.30 Uhr vor dem Kraftwerk Mitte in Dresden mit seinem Gürtel mehrfach auf zwei Personen geschlagen zu haben. Einer der Geschädigten wurde dabei so hart getroffen, dass dieser einen Bluterguss an der linken Schulter erlitt.

Der 19-Jährige war bei diesem Vorfall ebenfalls beteiligt. Er soll vor der Discothek einem Mann mehrmals gegen den Kopf geschlagen haben, in den linken Unterarm gebissen und mit seinem Gürtel auf den Geschädigten eingeschlagen haben.

Dieser erlitt durch die Gewalteinwirkungen eine Schädelprellung und eine Bisswunde im Bereich des linken Unterarms.

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Geschädigte waren Polizisten

Bei der Attacke versuchte ein Geschädigter, den 19-jährigen Iraker und die von ihm angegriffene Person auseinander zuziehen. Dabei soll der 20-jährige Iraker dem Streitschlichter mit der rechten Faust einen derart heftigen Schlag gegen die Schläfe versetzt haben, dass dieser das Bewusstsein verlor und zu Boden fiel. 

Im Anschluss daran, soll der Peiniger dem am Boden liegenden Mann mit voller Wucht gegen den Kopf getreten haben. Er soll somit in Kauf genommen haben, dass der Tritt auch zum Tod des bereits Verletzten hätte führen können. Der Gepeinigte erlitt durch den Kopftritt ein Schädel-Hirn-Trauma sowie Schürf- und Platzwunden.

Bei den beiden geschädigten Männern handelt es sich um Berliner Polizeibeamte, die aber am Tag der Tat nicht im Dienst und deshalb in ziviler Kleidung unterwegs waren.

Das Landgericht Dresden wird über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

Der 20-jährige Beschuldigte befindet sich seit dem 27. Juni in Untersuchungshaft. Der 19-Jährige nicht, da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung gegen ihn vorliegen.

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