Alarm bei Bad Dürkheim: Polizei kontrolliert Fußgänger und findet Pistole

Bad Dürkheim/Weisenheim am Sand - Die Polizisten hielten einen Mann an, weil er unerlaubt einen Bahnübergang überquerte - doch dann entdeckten die Beamten bei dem 36-Jährigen eine Schusswaffe!

Eine Streife der Polizeiinspektion Bad Dürkheim stieß am gestrigen Freitag in Weisenheim am Sand auf einen Mann, der eine Pistole im Hosenbund mit sich führte.
Eine Streife der Polizeiinspektion Bad Dürkheim stieß am gestrigen Freitag in Weisenheim am Sand auf einen Mann, der eine Pistole im Hosenbund mit sich führte.  © Montage: Carsten Rehder/dpa, Polizeiinspektion Bad Dürkheim

Der Vorfall ereignete sich am gestrigen Freitagnachmittag gegen 17 Uhr in der Gemeinde Weisenheim am Sand im rheinland-pfälzischen Landkreis Bad Dürkheim, wie die Polizei mitteilte.

Demnach bemerkte eine Polizeistreife, dass der 36-jährige Fußgänger einen Bahnübergang bei bereits geschlossenen Schranken und rot leuchtender Ampel überquerte.

Umgehend sprachen die Beamten den Mann an, ist das Überqueren eines bereits geschlossenen Bahnübergangs doch nicht nur lebensgefährlich, sondern auch "mit einem Bußgeld in Höhe von 350 Euro und einem Punkt in Flensburg verbunden", wie ein Sprecher erklärte.

Polizei-Einsatz an Mönchengladbacher Schulen: Polizei gibt trotz "verdächtiger Nachrichten" Entwarnung
Polizeimeldungen Polizei-Einsatz an Mönchengladbacher Schulen: Polizei gibt trotz "verdächtiger Nachrichten" Entwarnung

Bei der Kontrolle des Fußgängers entdeckten die Polizisten dann, dass der 36-Jährige eine Pistole im vorderen Hosenbund mit sich führte.

"Die Waffe konnte sofort durch die Beamten ergriffen und sichergestellt werden", schilderte der Polizeisprecher den weiteren Verlauf der Ereignisse.

Fußgänger hatte unerlaubt Gaspistole mit Metall-Geschossen bei sich

Wie sich nun zeigte, handelte es sich bei der Schusswaffe um eine mit Kohlenstoffdioxid betriebene Gaspistole. Diese sei "ohne jegliche Kennzeichnung". Auch dazu passende Metall-Geschosse stellten die Beamten sicher.

Der 36-Jährige konnte nicht den erforderlichen Waffenschein für das Führen einer derartigen Schusswaffe vorweisen.

Ihn erwarte daher ein "Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz" ebenso wie ein Verfahren wegen des Betretens eines geschlossenen Bahnübergangs.

Titelfoto: Montage: Carsten Rehder/dpa, Polizeiinspektion Bad Dürkheim

Mehr zum Thema Polizeimeldungen: