Ab heute gilt die Bundesnotbremse in Sachsen: Das ändert sich nun!

Dresden - Dürfen wir ab dem heutigen Samstag nachts noch Gassigehen? Und wofür brauche ich jetzt einen negativen Corona-Test? - So wirkt sich das neue Bundesinfektionsschutzgesetz inklusive "Notbremse" ab sofort auf Sachsen aus.

Tief durchatmen: Baumärkte haben wieder geschlossen.  © Ralph Kunz

• Einkaufen Änderungen gibt's vor allem bei Baumärkten. Sie sind ab dem heutigen Samstag dicht.

Bis zu einer Wocheninzidenz von 150 ist "Click & Meet" weiterhin erlaubt, also individuelle Terminvereinbarung (inklusive Negativtest), ab dieser Marke nur noch "Click & Collect", also bestellen und abholen. Das gilt auch für andere Geschäfte.

Alles, was der Grundversorgung dient, bleibt offen, dazu zählen auch Gartenmärkte.

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Es sei denn, man findet ein Schlupfloch: Einige kleinere Läden ohne Lebensmittel rüsten bereits nach und verkaufen Chips und Klopapier, um weiter aufmachen zu dürfen.

Friseur & Co. Auch hier ändert sich nicht viel: Rein geht's nur mit negativem Test, Termin und Maske - auch bei der Fußpflege. Alles andere ist dicht.

Saunen, Schwimmbäder oder ähnliches waren ohnehin zu. Daran ändert sich auch nichts.

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Schlupfloch gefunden: Die Schreibwarenhändlerin Anke Krause aus Freiberg hat nun auch Lebensmittel und Klopapier im Angebot - und öffnet weiter.  © dpa/Jan Woitas
Bleiben offen: Friseure, auch Fußpflegepraxen.  © dpa/Andy Buchanan

Umstrittene Ausgangssperre tritt in Kraft!

Bleiben offen: Außenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten.  © Kristin Schmidt

• Ausgangssperre Die ist neu und gilt von 22 bis 5 Uhr früh, und zwar in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100. Also überall in Sachsen. Bis Mitternacht sind Spaziergänge, Joggen und der notwendige Gang mit dem Hund allein weiter möglich.

Keine Frage: Wer zur Nachtschicht muss, zum Arzt oder aus anderen dringenden Gründen raus muss, für den gilt die Sperre nicht.

• Museum Die Kultur muss schließen, sofern da überhaupt was offen war. Kinos bleiben weiter dicht (Ausnahme: Autokinos!). Aber: Die Außenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten bleiben für Besucher mit einem negativen Test offen, Tierhäuser bleiben zu.

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• Schule und Kita Home-Schooling oder Notbetreuung (Hort und Kita) gilt ab einer Inzidenz von 165, mit Ausnahme von vier Stadt- oder Landkreisen also überall in Sachsen. Viert- und Abschlussklassen sind ausgenommen.

Gestrichen sind schon jetzt die im Juni geplante „Schau rein“-Woche und damit sämtliche berufsvorbereitende Schüler-Praktika (8./9. Klassen).

• Kontakte Zusammenkünfte von zwei Hausständen sind passé.

Es gilt: ein Hausstand plus eine Person plus Kinder bis 14 Jahre.

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