Siegaue-Vergewaltiger (32) voll schuldfähig: Strafe wird neu festgelegt

Bonn – Der Angeklagte im Prozess um die Vergewaltigung einer Camperin in der Siegaue bei Bonn ist nach Ansicht einer Gutachterin voll schuldfähig. Sie habe bei ihrer Untersuchung keine Merkmale für eine verminderte Schuldfähigkeit gefunden, sagte die Psychiaterin nach Angaben eines Sprechers des Bonner Landgerichts am Dienstag.

Der verurteilte Vergewaltiger (gepixelt) steht erneut vor Gericht.  © DPA

Das Gericht beschäftigt sich seit vergangener Woche in einem Revisionsprozess erneut mit der Tat. Der abgelehnte Asylbewerber aus Ghana war bereits im Oktober 2017 zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil teilweise auf (TAG24 berichtete)

Der BGH hatte entschieden, dass das Bonner Landgericht der Frage einer möglichen verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten nachgehen und ein neues Strafmaß bestimmen muss.

Am Schuldspruch wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung hegten die obersten deutschen Richter keine Zweifel. Demnach hatte der 32-Jährige ein junges Paar aus Süddeutschland beim Zelten überfallen, es mit einer Astsäge bedroht und die Frau vergewaltigt (TAG24 berichtete).

Der Gerichtssprecher betonte am Dienstag, das Ergebnis des neuen Gutachtens bedeute nicht zwangsläufig, dass es bei der bisherigen Strafhöhe bleibe. "Die Kammer setzt die Strafe völlig neu fest." Sie müsse sich im Strafrahmen zwischen fünf und den verhängten elfeinhalb Jahren bewegen. Bei verminderter Schuldfähigkeit wäre der Strafrahmen niedriger anzusetzen. Das Urteil in dem Revisionsprozess wird am 5. Oktober erwartet.