Hoher Gaspreis: Mietern droht saftige Erhöhung der Abschläge für Nebenkosten!

Berlin - Der Berliner Mieterverein geht davon aus, dass manche Vermieter in der Hauptstadt in diesem Jahr die Nebenkostenvorauszahlungen für ihre Mieter erhöhen werden.

Aufgrund der steigenden Gaspreise gibt es laut Berliner Mieterverein Vermieter, die noch im Laufe des Jahres die Betriebskosten anpassen möchten.
Aufgrund der steigenden Gaspreise gibt es laut Berliner Mieterverein Vermieter, die noch im Laufe des Jahres die Betriebskosten anpassen möchten.  © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

"Viele Vermieter sagen jetzt, dass sie es sich bei massiven Nachforderungen nicht erlauben können oder erlauben wollen, in Vorleistung zu gehen", sagte der Geschäftsführer des Mietervereins, Reiner Wild, der Deutschen Presse-Agentur.

Demnach gibt es Fälle, in denen Vermieter die Betriebskosten im Laufe des Jahres anpassen möchten, weil sie neues Gas zu einem deutlich höheren Preis einkaufen müssten. Inwiefern das zulässig sei, müsse im Einzelfall geprüft werden, sagte Wild.

Der Eigentümerverband Haus & Grund geht hingegen davon aus, dass eine einseitige Erhöhung während des laufenden Jahres rein rechtlich nicht möglich ist, wie Rechtsexpertin Julia Wagner sagte.

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"Die Nebenkostenvorauszahlung zu erhöhen geht immer nur im Zusammenhang mit einer Abrechnung."

Mieterverein: Stunde der Wahrheit kommt mit Abrechnung 2023

Laut Mieterverein droht den Berliner Mietern mit der Abrechnung 2023 ein Preishammer.
Laut Mieterverein droht den Berliner Mietern mit der Abrechnung 2023 ein Preishammer.  © Hauke-Christian Dittrich/dpa

Zudem müssten sich die Nebenkosten tatsächlich erhöht und der Mieter eine Nachzahlung zu leisten haben.

Dennoch könne eine unterjährige Erhöhung von Mieter und Vermieter vereinbart werden und sei in einigen Fällen sogar sinnvoll.

"Der Vermieter muss am Ende ohnehin abrechnen, und er kann auch nur das tatsächlich Verbrauchte abrechnen", sagte Wagner.

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Für den Mieter kann es demnach von Vorteil sein, die Kosten bereits in der Vorauszahlung zu begleichen und nicht noch zurücklegen zu müssen.

"Die Preissteigerung aus 2021, die jetzt in den Abrechnungen gelten gemacht werden, sind noch nicht so exorbitant", sagte Wild.

Die "Stunde der Wahrheit" für Mieter komme erst mit der Abrechnung 2023.

Titelfoto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa, Hauke-Christian Dittrich/dpa (Bildmontage)

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