Datenschutz-Behörde schlägt wegen Impftermin-Vergabe über Doctolib Alarm!

Berlin - Bei der Online-Vergabe von Impfterminen in der Corona-Krise hat der Senat mit der Ärzteplattform Doctolib zusammen gearbeitet - und dabei aus Sicht der Datenschutzbeauftragten des Landes zu wenig auf den Datenschutz geachtet.

Laut Datenschutz-Behörde ist die Impftermin-Vergabe über Doctolib offenbar nicht ganz problemlos.
Laut Datenschutz-Behörde ist die Impftermin-Vergabe über Doctolib offenbar nicht ganz problemlos.  © Christophe Gateau/dpa

Grundsätzlich sei nichts dagegen einzuwenden, dass die Senatsverwaltung mit der Online-Impfterminvergabe ein Privatunternehmen beauftragt habe, heißt es im aktuellen Bericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz, der in diesen Tagen veröffentlicht wurde.

Kritisiert werde aber, dass Bürger bei Doctolib ein eigenes Nutzerkonto eröffnen und dadurch "auch zwingend ein eigenes Vertragsverhältnis mit dem Privatunternehmen eingehen müssen".

Dadurch verlasse das Unternehmen "seine Rolle als Auftragsverarbeiter für die zuständige Senatsverwaltung und wird selbst als datenschutzrechtlich Verantwortlicher tätig". Die Nutzerkonten dienten also den eigenen Zwecken des Unternehmens.

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Der Senat sei angewiesen, die Löschung der Nutzerkonten anzuweisen, sobald diese ihren Zweck erfüllt hätten.

Senat kann die Datenschutz-Kritik nicht nachvollziehen

Dem Berliner Senat sei es nur um eine schnelle Organisation der Corona-Impfungen gegangen. (Symbolbild)
Dem Berliner Senat sei es nur um eine schnelle Organisation der Corona-Impfungen gegangen. (Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa

Die Senatsverwaltung wies die Kritik am Donnerstag auf Anfrage zurück. "Grundsätzlich weisen wir darauf hin, dass es im November 2020 in erster Line das Ziel war, innerhalb von vier Wochen ein funktionsfähiges System für die Terminbuchungen bereit zu stellen, was über die Durchführung eines Vergabeverfahrens auch gelungen ist", teilte eine Sprecherin mit.

Der Vertrag mit Doctolib regele "Zweck und Umfang der Speicherung der Daten". Bei der Abstimmung sei die Datenschutzbeauftragte beteiligt gewesen. Für die Nutzer bestehe jederzeit die Möglichkeit, das Konto wieder zu löschen.

Titelfoto: Julian Stratenschulte/dpa, Christophe Gateau/dpa (Bildmontage)

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