Ende der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen in Berlin und Brandenburg

Potsdam/Berlin - Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr müssen auch in Brandenburg ab 2. Februar keine Corona-Schutzmaske mehr tragen. Das beschloss das Kabinett am heutigen Dienstag in Potsdam. In Berlin endet dann ebenfalls die Maskenpflicht im Nahverkehr.

In Brandenburg und Berlin entfällt Anfang Februar die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs.
In Brandenburg und Berlin entfällt Anfang Februar die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs.  © Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

"Für mich war besonders wichtig, dass wir uns mit Berlin auf einen gemeinsamen Termin für das Auslaufen der Maskenpflicht verständigen", sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (61, SPD) laut einer Mitteilung.

Für abweichende Regelungen hätten die Fahrgäste in der eng vernetzten Metropolregion zurecht kein Verständnis gezeigt.

Bis einschließlich 1. Februar müssen in Brandenburg und Berlin weiterhin alle Fahrgäste in Verkehrsmitteln des ÖPNV eine FFP2-Maske tragen. Andere Bundesländer wie Sachsen-Anhalt und Bayern hatten die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen schon im Dezember aufgehoben.

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In Brandenburg sollen aber weitere Bestimmungen der Corona-Verordnung weit über Anfang Februar hinaus verlängert werden, wie der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Gabriel Hesse, sagte.

Maskenpflicht bleibt für bestimmte Einrichtungen und Fernverkehr bestehen

Die FFP2-Maske muss in manchen Bereichen weiterhin getragen werden.
Die FFP2-Maske muss in manchen Bereichen weiterhin getragen werden.  © Tobias Hase/dpa

Dies betrifft die Maskenpflicht in Gemeinschaftsunterkünften von Obdachlosen und Geflüchteten sowie die tägliche Testpflicht für Beschäftigte dieser Einrichtungen.

Die in der Hauptstadt nur noch bis zum 17. Januar geltende Infektionsschutzverordnung soll zunächst verlängert und um einen entsprechenden Passus ergänzt werden.

Bestehen bleibt nach dem Bundes-Infektionsschutzgesetz die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr und für Besucher von Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie in Arztpraxen.

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Originalmeldung vom 10. Januar um 5.35 Uhr, aktualisiert am 10. Januar um 15.42 Uhr.

Titelfoto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

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