Berlin - Das Landgericht Berlin hat ein Wohnungsunternehmen zu einem Bußgeld in Höhe von 900.000 Euro verurteilt. Grund sind Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Konkret geht es darum, dass die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen SE personenbezogene Daten ehemaliger Mieter nicht rechtzeitig gelöscht haben soll. Darunter befanden sich laut Gericht auch sensible Unterlagen wie Gehaltsnachweise, Kontoauszüge und Ausweisdokumente.
Das Gericht stellte fest: Die nötigen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Daten fristgerecht zu löschen, wären möglich und zumutbar gewesen - wurden aber nicht rechtzeitig umgesetzt.
Die Richter gehen zudem von einem vorsätzlichen Verstoß aus. In einzelnen Fällen sei sogar gegen grundlegende Datenschutzregeln verstoßen worden.
Ursprung des Falls war ein deutlich höheres Bußgeld der Berliner Datenschutzbehörde in Höhe von rund 14,5 Millionen Euro.
Nach mehreren Gerichtsentscheidungen und einer Neuverhandlung wurde die Strafe nun deutlich reduziert. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.