Weil er als Clan-Chef bezeichnet wurde: Arafat Abou-Chaker geht gegen Justiz vor

Berlin - Arafat Abou-Chaker (46) hat genug davon, als "Clan-Chef" bezeichnet zu werden. Nun geht der Ex-Bushido-Manager deswegen sogar gegen ein Berliner Gericht vor.

Arafat Abou-Chaker (46) gilt als Oberhaupt einer deutsch-arabischen Großfamilie. Doch darf man ihn deswegen als "Clan-Chef" bezeichnen?
Arafat Abou-Chaker (46) gilt als Oberhaupt einer deutsch-arabischen Großfamilie. Doch darf man ihn deswegen als "Clan-Chef" bezeichnen?  © Screenshot/Instagram/arafat

Arafat Abou-Chaker ist ein viel beschäftigter Mann: Als früherer Manager von Bushido erlangte der Berliner deutschlandweite Bekanntheit, in einem Aufsehen erregenden Prozess stehen sich die ehemaligen Buddys derzeit vor Gericht gegenüber.

Zuletzt machte Arafat als Ausrichter eines Box-Events von sich reden, bei dem deutsche TikTok-Stars gegeneinander im Ring antraten. Bei TikTok folgen dem Geschäftsmann mehr als 250.000 Menschen, zudem betreibt Arafat das Lokal "Papa Ari" in Berlin-Treptow.

Doch Arafat Abou-Chaker gehört auch einer deutsch-arabischen Großfamilie an, von der Teile dem organisierten Verbrechen zugerechnet werden. Immer wieder wird Arafat - der innerhalb der Familie als Führungsfigur gilt - als "Clan-Chef" bezeichnet. Vorwürfe, die der 46-Jährige stets von sich gewiesen hat.

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Nun platzte dem früheren Geschäftspartner von Bushido offenbar der Kragen: Wie der Tagesspiegel berichtete, geht Arafat Abou-Chaker gegen das Verwaltungsgericht Berlin und die Polizei Berlin vor. Demnach soll dessen Anwalt eine Anfrage an das Gericht gestellt haben, weshalb Abou-Chaker als "Clan-Chef" bezeichnet wird.

Zum Hintergrund: Das Verwaltungsgericht Berlin hatte in einem Eilbeschluss geschrieben, bei Arafat handele es sich "um einen polizeibekannten mutmaßlichen Clan-Chef."

Der Eilbeschluss folgte auf eine Klage des TikTok-Polizisten "Officer Denny" gegen die Polizei Berlin. Der Polizeibeamte war im vergangenen Jahr in einem Live-Stream mit Abou-Chaker aufgetreten, in dem er Arafat geduzt hatte. Nachdem sein Arbeitgeber ihm daraufhin weitere Social-Media-Aktivitäten untersagt hatte, klagte Officer Denny.

Arafat scheint sich bei dem Schreiben nun vor allem an der Bezeichnung seiner eigenen Person zu stören. Ob er auch anderweitig gegen die Titulierung als "Clan-Chef" vorgehen will, ist nicht bekannt.

Titelfoto: Screenshot/Instagram/arafat

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