Muss Berlins Pannen-Wahl wiederholt werden? Gericht gibt grünes Licht

Berlin - Der Berliner Verfassungsgerichtshof hält nach einer vorläufigen Einschätzung eine komplette Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus für erforderlich. Das erklärte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting am Mittwoch zum Auftakt der mündlichen Verhandlung.

Bei der Berlin-Wahl im vergangen September ist es zu zahlreichen Pannen gekommen.
Bei der Berlin-Wahl im vergangen September ist es zu zahlreichen Pannen gekommen.  © Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl habe es eine Vielzahl von Wahlfehlern gegeben. Diese seien nach einer vorläufigen Einschätzung mandatsrelevant gewesen - sie hatten nach Einschätzung des Gerichts also Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Parlaments und die Verteilung der Mandate. Nur durch eine komplette Wahlwiederholung könne ein verfassungskonformer Zustand herbeigeführt werden.

Das oberste Berliner Gericht überprüft gut ein Jahr nach der von Pannen überschatteten Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus deren Gültigkeit. Die mündliche Verhandlung am heutigen Mittwoch gilt als wichtiger Schritt bei der politischen und juristischen Aufarbeitung der Versäumnisse am 26. September 2021. Eine Entscheidung noch am Mittwoch wird nicht erwartet, ist aber theoretisch möglich.

Am 26. September 2021 wurden in Berlin der Bundestag, das Berliner Abgeordnetenhaus und die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen gewählt. Dazu kam noch ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. Dabei gab es massive Probleme, etwa falsche oder fehlende Stimmzettel, die zeitweise Schließung von Wahllokalen und lange Schlangen davor mit teils stundenlangen Wartezeiten.

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Insgesamt liegen dem Gericht 35 Einsprüche gegen die Wertung der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den zwölf Bezirksparlamenten vor, über vier davon soll zunächst verhandelt werden. Dabei geht es um die Beschwerden der Landeswahlleitung, der Innenverwaltung sowie der Parteien AfD und Die Partei.

Laut Gesetz haben die Richterinnen und Richter nach der Verhandlung drei Monate Zeit für ein Urteil.

Titelfoto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

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