Pannenwahl wird wiederholt: Diese Fragen stellen sich Berliner jetzt

Berlin - Klatsche für die Politik, Auftakt für den Wahlkampf und Zittern für Berlins Regierungschefin Franziska Giffey (44, SPD): Die von zahlreichen Pannen geprägte Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus muss komplett wiederholt werden. Die Abstimmung am 26. September 2021 sei wegen "schwerer systemischer Mängel" ungültig, urteilte der Berliner Verfassungsgerichtshof am Mittwoch mit.

Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (44, SPD) muss um ihren Platz im Roten Rathaus zittern. Umfragen sehen CDU, SPD und Grüne gleichauf.
Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (44, SPD) muss um ihren Platz im Roten Rathaus zittern. Umfragen sehen CDU, SPD und Grüne gleichauf.  © Paul Zinken/dpa

Damit befindet sich Berlin im Wahlkampf. Giffey, die eine rot-grün-rote Koalition leitet, muss um ihren Platz im Roten Rathaus zittern. Letzte Umfragen sahen die SPD hinter den Grünen oder gleichauf mit dem Regierungspartner und auch der CDU.

Was war passiert?

Am 26. September 2021 wurden in Zeiten der Corona-Pandemie in Berlin der Bundestag, das Abgeordnetenhaus und die zwölf Bezirksparlamente neu gewählt. Hinzu kam ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. Nebenher lief außerdem der Berlin-Marathon.

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Folge dieser Ballung und schlechter Vorbereitung waren Pannen und massive organisatorische Probleme. Dazu zählten falsche, fehlende oder eilig kopierte Stimmzettel, zu wenige Wahlurnen, lange Schlangen mit teils stundenlangen Wartezeiten. Vielfach stimmten Wähler nach 18 Uhr ab, teils noch Stunden nach der offiziellen Schließungszeit.

Wann wird die Wahl wiederholt?

Nach dem Urteil muss die Wahlwiederholung innerhalb von 90 Tagen stattfinden. Landeswahlleiter Stephan Bröchler bestimmt den Termin und legte sich schon fest, dass es wie erwartet auf den 12. Februar 2023 hinauslaufen dürfte, den letzten Sonntag innerhalb der Frist. Die offizielle Bekanntgabe des Termins erfolge am Freitag im Amtsblatt.

Bundestagswahl wird teilweise wiederholt

Die Richter und Richterinnen haben das Urteil gefallen: Die Wahl zum Abgeordnetenhaus wird wiederholt.
Die Richter und Richterinnen haben das Urteil gefallen: Die Wahl zum Abgeordnetenhaus wird wiederholt.  © Annette Riedl/dpa +

Und was ist mit der Bundestagswahl?

Die muss nach einem am 10. November gefassten Beschluss des Bundestages auf Basis einer Empfehlung seines Wahlprüfungsausschusses teilweise wiederholt werden. Konkret geht es um 327 von 2256 Wahlbezirke sowie um 104 von 1507 mit ihnen verbundene Briefwahlbezirke. Die fraglichen Wahlbezirke liegen in allen zwölf Berliner Bundestagswahlkreisen, Wähler sollen dort Erst- und Zweitstimmen erneut abgeben können.

Allerdings wird damit gerechnet, dass dies noch nicht das letzte Wort ist und am Ende das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Denn diejenigen, die gegen die Bundestagswahl Einspruch eingelegt haben, könnten nun Karlsruhe anrufen.

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Beginnt mit einer Wiederholungswahl die Legislaturperiode in Berlin neu?

Nein, sie endet weiterhin fünf Jahre nach der Wahl vom September 2021, also im Herbst 2026. Denn es handelt sich nicht um eine Neuwahl, sondern um eine Wiederholungswahl, bei der als Direktkandidaten sowie auf den Landes- oder Bezirkslisten der Parteien dieselben Bewerber antreten wie 2021. Um eine Neuwahl zu initiieren, müsste das Abgeordnetenhaus mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen, die Wahlperiode vorzeitig zu beenden. Das stand aber nicht zur Debatte.

Wer darf wählen?

Alle am Wahltag Wahlberechtigten. Für die Abgeordnetenhauswahl sind das Menschen, die Deutsche, mindestens 18 und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Berlin haben. Bei den BVV-Wahlen dürfen zusätzlich 16- und 17-Jährige sowie in Berlin lebende EU-Ausländer ihre Stimme abgeben. Das Wählerverzeichnis, in dem alle Betreffenden drinstehen, würde aktualisiert und somit nicht mehr den Stand vom September 2021 abbilden. Wer damals wählte, inzwischen aber aus Berlin weggezogen ist, kann nun keine Stimme mehr abgeben – dafür seither Zugezogene oder Wähler, die damals noch zu jung waren.

Muss Bürgermeisterin Franziska Giffey schon wieder ihren Platz räumen

Bei der Wahl im September kam es zum Teil zu stundenlangen Warteschlangen.
Bei der Wahl im September kam es zum Teil zu stundenlangen Warteschlangen.  © Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Bleiben Abgeordnete und Senat bis zur Wahlwiederholung im Amt?

Ja. Der Verfassungsgerichtshof hatte bei der mündlichen Verhandlung dazu erklärt, dass alle bis zum Urteil erlassenen Rechtsakte des Abgeordnetenhauses wirksam bleiben. Dieses sei bis zum Abschluss einer Wiederholungswahl zur Sicherstellung der Kontinuität staatlichen Handelns weiter berechtigt, seine Aufgaben wahrzunehmen. Das dürfte auch für den Senat gelten. Offen ist aber, ob das Verfassungsgericht hierzu noch konkretere Kriterien vorgibt, etwa zur Frage, welche Rechtsakte das Parlament bis zur Wahl noch beschließen darf und welche womöglich nicht.

Was ändert sich nach der Wahl?

Zunächst einmal die Mehrheitsverhältnisse im Parlament. Das kann zur Folge haben, dass eine andere Koalition gebildet wird, bei der etwa die bisherige Oppositionspartei CDU ein Wörtchen mitredet. Sollten die bisherigen Koalitionäre SPD, Grüne und Linke zusammen weiter eine Mehrheit haben, könnten sie – wenn sie dies wollten – weitermachen.

Spannend dürfte dann aber sein, was passiert, wenn die Grünen statt der SPD stärkste Partei werden. Letzten Umfragen zufolge ist das nicht unrealistisch. Dann hätten die Grünen Anspruch auf den Rathaussessel. Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (44, SPD) müsste Platz machen für ihre bisherige Stellvertreterin, Umwelt- und Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch (53, Grüne).

Was wurde getan, um Wahlen besser zu organisieren?

Mit dem Verwaltungswissenschaftler Bröchler hat Berlin seit dem 1. Oktober einen neuen Landeswahlleiter. Um einen "reibungsarmen" Ablauf zu sichern, wie er es formulierte, sollen in jedem Wahllokal mehr Wahlkabinen bereitstehen. Statt 34.000 Wahlhelfern sollen mindestens 38.000 im Einsatz sein. Ihre Entschädigung, das "Erfrischungsgeld", wurde von 60 auf bis zu 240 Euro erhöht. Zudem sind bessere Schulungen geplant.

Papier und Stimmzettel sollen in höherem Maße als 2021 geordert werden. Bröchler zufolge will das Land 140 Prozent des notwendigen Bedarfs bestellen, um bei Problemen schnell reagieren zu können. Wichtig ist ihm auch eine engere Verzahnung der Landeswahlleitung mit den Verantwortlichen der Bezirke. Am Wahltag sowie am Tag davor und am Tag danach sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, auf digitalem Weg Probleme bei den Wahlen zu melden.

Titelfoto: Paul Zinken/dpa

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