Trinken wieder erlaubt: Gericht hebt Alkoholverbot im James-Simon-Park wieder auf

Berlin - Das Verwaltungsgericht hat das nächtliche Alkoholverbot für zwei Parks in Berlin-Mitte aufgehoben. Damit endet die für den James-Simon-Park und den Monbijoupark geltende Regel gut eine Woche vorzeitig.

Nach Ausschreitungen führte der Bezirk Mitte im James-Simon-Park und Monbijoupark ein Alkoholverbot ein.
Nach Ausschreitungen führte der Bezirk Mitte im James-Simon-Park und Monbijoupark ein Alkoholverbot ein.  © Christoph Soeder/dpa

Ursprünglich sollte das Verbot noch bis zum 11. September gelten. Gegen den Beschluss könne Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden, sagte eine Gerichtssprecherin am Montag.

Weitere Details zu dem Verfahren nannte sie zunächst nicht. Nach einem Bericht des RBB will der Bezirk den Gerichtsbeschluss nun genau prüfen.

"Die Erfahrungen mit dem nächtlichen Alkoholverbot waren sehr positiv", sagte Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel (55, Grüne) dem Sender. Ordnungsamt und Polizei hätten in der Zeit des Verbots weniger intervenieren müssen.

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"Das war deutlich weniger Aufwand, als wenn - wie zuvor - die Polizei mit hohem Personaleinsatz für Ordnung sorgen musste", erklärte demnach von Dassel.

Der Bezirk hatte das Verbot nach Ausschreitungen bei Partys in den Parks ausgesprochen. Demnach war seit 22. Juli von 22 bis 6 Uhr kein Alkohol mehr in den Anlagen erlaubt. Als Begründung hatte der Bezirk unter anderem die Vermüllung der Parks, Lärmbelästigung sowie wildes Urinieren genannt.

Gericht folgt Widerspruch: Missstände "nicht zwingend" durch Alkoholgenuss

Dagegen hatte der "Arbeitskreis kritischer Jurist*innen der Humboldt Universität" (akj) Widerspruch eingelegt. Die Argumentation des Bezirks für das Verbot sei nicht schlüssig, hieß es unter anderen zur Begründung. Dem folgte das Gericht: Die Missstände in den Parks resultieren "nicht zwingend aus dem Alkoholgenuss als solchem", heißt es in dem Gerichtsbeschluss, den der Arbeitskreis veröffentlichte.

Und weiter: "Vielmehr bedarf es des Hinzutretens weiterer Verhaltensweisen, die jedoch einerseits unabhängig vom Alkoholkonsum eintreten können und andererseits nicht zwingende Folge jeden Alkoholkonsums sind."

Titelfoto: Christoph Soeder/dpa

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