Wahl oder nicht Wahl, das ist in Berlin die Frage: Karlsruhe entscheidet!
Karlsruhe/Berlin - Am Dienstag ab 9.30 Uhr klärt sich, ob die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus wie geplant am 12. Februar stattfinden kann.
Mehr als 40 Klägerinnen und Klägern hatten dagegen im Dezember in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde samt Eilantrag eingereicht.
In diesem Verfahren kündigte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts am Montag kurzfristig die Veröffentlichung einer Entscheidung an.
Näheres geht aus den Angaben des Gerichts nicht hervor. Allerdings wurde kurz vorher ein Schreiben der Senatsvorsitzenden bekannt, in dem den Abgeordneten die Gelegenheit gegeben wird, zum Antrag in der Hauptsache bis 2. März Stellung zu beziehen.
Daraus lässt sich ableiten, dass bisher nur über den Eilantrag entschieden wurde. Damit wollen die Kläger erreichen, dass die Wahl nicht stattfinden darf, bis eine abschließende Entscheidung aus Karlsruhe vorliegt.
Für die Überprüfung von Abgeordnetenhaus-Wahlen ist grundsätzlich der Berliner Verfassungsgerichtshof zuständig. Dieser hatte die Wahl vom 26. September 2021 wegen der vielen Pannen insgesamt für ungültig erklärt.
Damit muss sie vollständig wiederholt werden. Die Klage in Karlsruhe richtet sich gegen dieses Urteil aus dem November.
Titelfoto: Uli Deck/dpa