Polizei zieht "Gaffer" auf A4 aus dem Verkehr!

Gegen 10 Uhr gab es auf der A4 in Richtung Chemnitz, zwischen Raststätte Auerswalder Blick und Chemnitz- Glösa, einen Unfall.
Ein Lkw-Anhänger geriet ins Schleudern und kippte um (TAG24 berichtete). Es kam zu Verkehrsbehinderungen.
Einige Fahrzeuge fuhren sehr langsam an der Unfallstelle vorbei und machten dabei Handyfotos.
Die Polizei zog einige dieser "Gaffer" aus dem Verkehr. Denn durch langsames Fahren und abruptes Bremsen sorgen diese Personen immer wieder für gefährliche Situationen und verursachen Staus.

Harte Strafen für "Gaffer"
Das Aufnehmen oder auch das Verbreiten von Fotos und Videos von Unfällen ist nach § 201a StGB eine Straftat.
Gaffer können mit 20 bis 1000 Euro Bußgeld bestraft werden. Bei unterlassener Hilfeleistung droht sogar eine Haftstrafe.
Das Fotografieren einer hilflosen Person stellt einen Straftatbestand dar und kann mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Bislang galt das Gesetz nur für das Fotografieren von überlebenden Unfallopfern - seit Anfang dieses Jahres gilt es auch für verstorbene Unfallopfer.
Titelfoto: Jan Härtel