Bald auch in Chemnitz? Kamera an Kehrmaschine "verpetzt" Parksünder
Zwickau/Chemnitz/Wurzen - Erst putzen, dann blitzen? Die Stadt Wurzen (Landkreis Leipzig) geht seit März bei der Jagd auf Parksünder neue Wege. Eine mit einer Dashcam ausgerüstete Kehrmaschine filmt Autos, die trotz ausgeschilderter Kehrzeiten im Weg stehen. Macht das Beispiel jetzt auch hier in der Region Schule?
Innerhalb weniger Wochen seien bereits mehr als 300 Verstöße festgestellt worden, teilte eine Wurzener Stadtsprecherin mit: "Die Erkenntnis war zunächst schockierend." Das habe aber gezeigt, "dass hier etwas ziemlich in Schieflage geraten war." Inzwischen liege die Zahl bei über 800 Verstößen.
Das Prinzip des Verfahrens: Steht ein Auto während der Kehrzeit im Weg, wird der Verstoß per Kamera dokumentiert und später von der Bußgeldstelle bearbeitet.
Wurzen griff zu dieser Methode, weil Hinweisschilder "massenhaft ignoriert wurden". Die Folge: Die Kehrmaschine kam nicht an den Straßenrand, Anwohner beschwerten sich über Dreck vor der Haustür – obwohl sie Straßenreinigungsgebühren zahlen.
In Zwickau ist man nicht abgeneigt, aber vorsichtig. Baubürgermeisterin Silvia Queck (38, parteilos) kann sich das Verfahren grundsätzlich vorstellen. "Allerdings ist die Straßenreinigung derzeit extern vergeben. Der bestehende Vertrag umfasst eine solche Technik nicht."
Die Stadt will nun prüfen, ob ein Modell wie in Wurzen rechtssicher und wirtschaftlich eingesetzt werden kann.
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Modell auch für Chemnitz?
Chemnitz winkt vorerst ab. Weder Stadt noch Entsorgungsbetrieb ASR prüfen derzeit Dashcams an Kehrmaschinen zur Erfassung und Ahndung von Falschparkern. Der große Haken ist der Datenschutz: Eine Kamera filmt im öffentlichen Raum nicht nur Parksünder, sondern möglicherweise auch Kennzeichen, Gesichter oder Hauseingänge.
Zwar ermöglicht die neue Bundesgesetzgebung künftig digitale Verkehrsüberwachung, stellt dafür aber strenge Regeln auf.
Auch die sächsische Datenschutzbeauftragte will genauer hinschauen. Bislang sei keine Beschwerde eingegangen, so Behördensprecher Björn-Henrik Lehmann (57): "Inwieweit der Kameraeinsatz datenschutzrechtlich zulässig ist, lässt sich ohne weitere Informationen nicht feststellen."
Dafür brauche es eine Einzelfallprüfung. "Unklar ist beispielsweise, auf welcher Rechtsgrundlage die Aufnahmen gestützt und wie die Daten konkret verarbeitet werden."
Titelfoto: Bildmontage: Stadt Wurzen, Kristin Schmidt

