Chemnitzer Kleingärtner verbieten Cannabis-Anbau

Chemnitz - Es ist ein hübsches Kraut: schnellwüchsig, pflegeleicht und überaus dekorativ mit seinen typischen handförmigen Fiederblättern. Aber in Chemnitzer Kleingärten ist Hanf auch in Zukunft nicht erlaubt - Legalisierung hin oder her.

Für Suzanne Krauß (54), Chefin des Stadtverbandes der Kleingärtner, ist Hanfanbau in einer Gartensparte undenkbar.
Für Suzanne Krauß (54), Chefin des Stadtverbandes der Kleingärtner, ist Hanfanbau in einer Gartensparte undenkbar.  © Kristin Schmidt

Sollte das neue Cannabisgesetz am Freitag den Bundesrat passieren, wäre ab April der Anbau von bis zu drei Pflanzen straffrei. Wer mit einer Kultur des berauschenden Gewächses hinter der Laube im Kleingarten liebäugelt, hat den Pflanzplan ohne den Stadtverband der Kleingärtner gemacht.

"Der Gesetzestext definiert das Wohnumfeld als möglichen Ort für den Anbau. Kleingartenanlagen sind dagegen öffentliche Orte. Hier ist es beispielsweise nicht möglich, die Pflanzen entsprechend gegen unbefugten Zugriff zu sichern", sagt Suzanne Krauß (54), Chefin des Stadtverbandes der Kleingärtner, zu dem 179 Vereine mit etwa 30.000 Kleingärtnern gehören.

Auch eine Vermietung ganzer Parzellen an Cannabis-Vereine schließt der Verband aus: "Das würde dem Kleingartengesetz widersprechen, nach dem eine ausgewogene Mischung aus Obst, Gemüse und Kräutern angebaut werden soll."

Cannabis-Pflanzen sind dekorativ, aber bei Kleingärtnern unerwünscht.
Cannabis-Pflanzen sind dekorativ, aber bei Kleingärtnern unerwünscht.  © DPA/Matt Masin
Mit dem neuen Gesetz soll der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis für Erwachsene erlaubt werden.
Mit dem neuen Gesetz soll der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis für Erwachsene erlaubt werden.  © dpa/Philipp von Ditfurth

Bundesverband der Kleingartenvereine: Anbau von Hanf im Kleingarten nicht zulässig

Ab April sollen über 18-Jährige legal einen Joint rauchen können.
Ab April sollen über 18-Jährige legal einen Joint rauchen können.  © dpa/Hannes P. Albert

In den Sparten ist Cannabis durchaus ein Thema: "Es gab schon Anfragen, wie damit umzugehen ist", so Krauß. "Wir empfehlen den Vereinen, eine eindeutige Formulierung in die Gartenordnung aufzunehmen, wenn diese erneuert wird."

Bei den im Frühjahr anstehenden Zusammenkünften der Vereinsvorstände mit dem Stadtverband soll ein einheitliches Vorgehen bezüglich Cannabis festgelegt werden.

Der Bundesverband der Kleingartenvereine hält den Anbau von Hanf im Kleingarten ebenfalls für nicht zulässig und empfiehlt den Vereinen "klarstellende Regelungen".

Erdbeeren statt Drogen

Kommentar von Mandy Schneider

Egal, wie man zum neuen Cannabisgesetz steht, es gibt eine Nebenwirkung der Entkriminalisierung, die nicht zu unterschätzen ist: Die Droge verliert in gewisser Hinsicht den Ruch des Verbotenen, der für manche einen Reiz darstellen mag - für viele aber auch eine gesunde Hemmschwelle.

Cannabis würde mit dem neuen Gesetz ein Stück weit gesellschaftsfähiger, alltäglicher. Es dann einfach im Kleingarten anzubauen, wäre eine naheliegende Idee - aber keine gute.

Hanf ist nicht einfach ein harmloses Kraut. Kleingärten sind zugänglich für alle, hier treffen sich Familien, verbringen Kinder Zeit bei den Großeltern. In deren Umfeld hat Cannabis in jeglicher Form nichts zu suchen. Im Kleingarten sollten Erdbeeren kultiviert werden und keine Drogen.

Zur Wahrheit gehört sicher, dass die Vereinsvorstände nicht hinter jede Laube gucken werden, um sich als Hanffahnder zu profilieren. Deshalb halte ich die klare Ansage des Stadtvorstandes, die den Cannabis-Anbau im Kleingarten ausschließt, für sinnvoll und angebracht. Sie baut eine schützende Hemmschwelle auf, die anderswo gerade fällt.

Titelfoto: dpa/Matt Masin, Kristin Schmidt

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