Er lebt seit 35 Jahren in Sachsen: Jetzt gibt es eine Petition gegen seine Abschiebung

Chemnitz - Mit einer Online-Petition macht der Flüchtlingsrat gegen die drohende Abschiebung eines seit 35 Jahren in Sachsen lebenden Vaters mobil.

Die Abschiebehaftanstalt an der Hamburger Straße in Dresden.
Die Abschiebehaftanstalt an der Hamburger Straße in Dresden.  © Holm Helis

Pham Phi Son sei 1987 als Vertragsarbeiter aus Vietnam nach Deutschland gekommen, heißt es darin. Nun drohe dem Chemnitzer die Abschiebung, weil er 2016 für mehr als sechs Monate zur ärztlichen Behandlung in Vietnam war. Die Härtefallkommission des Landes habe ein Bleiberecht abgelehnt, sodass inzwischen die Abschiebung drohe.

"Das Vorgehen ist ein Skandal, da hier eine vollständig integrierte Familie bedroht wird, die ausreichend Arbeitsangebote besitzt, um sich selbstständig zu versorgen", heißt es in der am Freitag gestarteten Petition. Am Samstagmorgen hatte sie bereits weit mehr als 5000 Unterstützer.

Die Chemnitzer Migrationsbeauftragte Etelka Kobuß hatte den Fall jüngst auf Facebook als skandalös und unmenschlich bezeichnet. Sie kenne die Familie und könne mit Sicherheit sagen, dass sie integriert sei. "Nach über 30 Jahren ist Herr Pham genauso ein faktischer Inländer wie es seine in Deutschland geborene und inzwischen 5 Jahre alte Tochter ist", schrieb Kobuß.

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Laut Sachsens Ausländerbeauftragten Geert Mackenroth (73) hatte sich die Härtefallkommission 2019 mit dem Fall befasst und das Ersuchen abgelehnt. Als Vorsitzender habe er einen erneuten Antrag in diesem Jahr abgelehnt.

Ein solcher sei ausgeschlossen, "wenn sich die Sach- oder Rechtslage nicht wesentlich zugunsten des Betroffenen geändert hat", erklärte er ebenfalls auf Facebook. "Ich bitte um Verständnis, dass einer detaillierteren Darlegung der Gründe Aspekte des Persönlichkeits- und Datenschutzes der Betroffenen entgegenstehen."

Der sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth (73).
Der sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth (73).  © Norbert Neumann

Das weitere Vorgehen liege in der Hand der zuständigen Behörden. Oberste Instanz hierfür sei das Innenministerium.

Titelfoto: Holm Helis

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