Wohin des Weges? Neues Gesetz bereitet Bauern Kopfzerbrechen
Chemnitz - Wissen Chemnitzer Landwirte bald nicht mehr, wie sie auf ihre Felder kommen? Andreas Ulbrich (49) vom Wirtschaftshof Sachsenland treibt diese Sorge um: "Das ist ein Damoklesschwert, was über uns schwebt. Wir wissen nicht, ob die Feldwege im Bestandsverzeichnis der Stadt eingetragen sind. Ohne diesen Eintrag kann uns ein privater Eigentürmer von heute auf morgen die Durchfahrt verweigern."

Eine Zufahrt des Chemnitzer Agarunternehmens in Wittgensdorf ist schon dicht: "Seit dort eine Schranke steht, müssen wir mit der schweren Technik durch das halbe Dorf fahren, um zur Milchviehanlage und das anliegende Feld zu gelangen", so Ulbrich.
Wegen einer Änderung des Sächsischen Straßengesetzes verlieren Feldwege, genauso wie Wander-, Radwege und seit Generationen genutzte Verbindungswege in Siedlungen ab 2023 ihren öffentlichen Status, wenn sie nicht in das kommunale Bestandsverzeichnis eingetragen sind.
"In Chemnitz sind davon zwischen 500 und 1000 Kilometer Wege betroffen", schätzt Ivo Partschefeld (43) vom Verein "Sachsens Wege". Er unterstützt Betroffene wie den Wirtschaftshof Sachsen und beantragte selbst bei der Verwaltung die Eintragung zahlreicher Wege, bot Hilfe bei der nötigen Bestandsaufnahme an - bisher erfolglos: "Es ist nicht erkennbar, dass Sie ein persönliches Erschließungsinteresse haben", teilte die Stadt mit.


"Dieses Interesse hat jeder Chemnitzer Bürger", findet Ivo Partschefeld und will die Frage des berechtigten Interesses jetzt gerichtlich klären lassen. Für die Klage gegen die Stadt sucht er juristischen Beistand von Verwaltungsrechtlern und finanzielle Unterstützung, beispielsweise von betroffenen Firmen. Weitere Informationen gibt es unter sachsenswege.de.
Titelfoto: Uwe Meinhold