Alkoholverbot am Assi-Eck abgelehnt: Gericht verdonnert Rathaus zum Nachsitzen

Dresden - Neue Runde im Streit um die Party-Eskapaden an der Kreuzung Louisenstraße/Rothenburger Straße/Görlitzer Straße.

Das Oberverwaltungsgericht verdonnert Dresden dazu, Maßnahmen gegen den Lärm am Feier-Eck in der Neustadt zu ergreifen.
Das Oberverwaltungsgericht verdonnert Dresden dazu, Maßnahmen gegen den Lärm am Feier-Eck in der Neustadt zu ergreifen.  © Thomas Türpe

Nachdem der Stadtrat kürzlich das vom Rathaus vorgeschlagene Alkoholverbot an dem als "Assi-Eck" bekannten Feier-Hotspot abgelehnt hat, kam am Mittwoch vom Oberverwaltungsgericht die Aufforderung, erneut über ein Schutzkonzept und Maßnahmen zum Lärmschutz zu entscheiden.

Das Rathaus konnte mit seiner Beschwerde gegen die vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichts jedoch einen Erfolg verbuchen.

Denn vorläufig wird die Stadt nicht verpflichtet, die Einhaltung bestimmter Lärmwerte sicherzustellen. Genau das hatte eine Anwohnerin gefordert und deshalb voriges Jahr geklagt. Denn in Extremfällen haben teils mehrere Tausend Feiernde vor ihrer Haustür die Nacht zum Tag gemacht.

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Die Stadt soll nun prüfen, die Polizeiverordnung um Lärmschutzbestimmungen zu erweitern. Das würde bedeuten, dass Polizei und Ordnungsamt den Feiernden dann Platzverweise erteilen müssen, wenn es zu laut wird.

"Würden eine Straße, ein Gehweg und ein dem Fuß- und Autoverkehr gewidmeter Platz als 'Platz zum öffentlichen Feiern' umfunktioniert und gäbe es dadurch kein Durchkommen mehr, liege keine gemeinverträgliche Inanspruchnahme der Straße durch die dort Verweilenden mehr vor", so das Gericht. Die Polizei müsse dann einschreiten.

Titelfoto: Thomas Türpe

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