Chaos beim Bußgeldkatalog: So geht's für Dresdens Verkehrssünder weiter
Dresden - Gute Nachrichten für Dresdens Verkehrssünder: Wer seit 28. April geblitzt wurde und das Bußgeld noch nicht bezahlt hat, kann auf eine mildere Strafe hoffen. Weil der neue Bußgeldkatalog teilweise ungültig ist, kehrt das Rathaus mit sofortiger Wirkung zum alten zurück, der bis 27. April galt.

Darin sind die Bußgelder teilweise deutlich geringer - und Fahrverbote drohen erst bei höheren Geschwindigkeiten!
Wie das Rathaus mitteilt, werden 27.000 offene Verwarnungs- und Bußgeldverfahren derzeit erneut überprüft und bereits ergangene Bescheide gegebenenfalls zurückgenommen und neu verschickt.
Laufende und anstehende Fahrverbote werden außerdem nicht vollstreckt, wenn es für sie nach dem nun wieder geltenden Bußgeldkatalog keine Rechtsgrundlage mehr gibt.
Wer seinen Führerschein bereits abgegeben hat, bekommt ihn nun zurück. Alle anderen Betroffenen werden per Post informiert, dass von einem Fahrverbot abgesehen wird.
Bezahlfunktion der Online-Anhörung derzeit deaktiviert

Pech haben allerdings die rund 33.000 seit dem 28. April geblitzten Auto- und Motorradfahrer, deren Verfahren bereits abgeschlossen sind, weil die Bescheide inzwischen rechtskräftig sind oder sie ihre Verwarngelder bezahlt haben.
"Diese Bescheide werden nicht zurückgenommen", heißt es aus dem Rathaus.
Die Bußgeldbehörde informierte am Montag außerdem darüber, dass die Bezahlfunktion der Online-Anhörung derzeit deaktiviert und erst ab dem 27. Juli wieder verfügbar ist.
Für Anmerkungen zum Sachverhalt könne das Portal aber weiterhin genutzt werden. Von der Rückkehr zu den alten Bußgeldern profitieren übrigens nicht nur die Temposünder.


Auch der Gemeindliche Vollzugsdienst greift bei der Jagd nach Falschparkern und anderen Verstößen darauf zurück. Auch hier werden einige Knöllchen also wieder billiger.
Titelfoto: Petra Hornig