Sachsen verlängert Corona-Schutzverordnung!

Dresden - Es geht weiter! Sachsen verlängert die bestehenden Corona- Schutzmaßnahmen unverändert bis zum 10. September.

In Krankenhäusern muss bei fehlendem Impf- oder Genesenenzertifikat getestet werden.
In Krankenhäusern muss bei fehlendem Impf- oder Genesenenzertifikat getestet werden.  © Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

Das Gesundheitsministerium begründete das am Donnerstag mit der aktuellen Infektionslage. Laut Robert Koch-Institut lag die Wocheninzidenz in Sachsen am Donnerstag bei 296,3 und damit bundesweit im unteren Feld.

Im Freistaat kamen binnen 24 Stunden weitere 2555 Fälle dazu, 8 Menschen starben an oder mit dem Coronavirus.

Mit der Verlängerung der Corona-Regeln gelten weiterhin die sogenannten Basisschutzmaßnahmen. Im öffentlichen Nahverkehr muss mindestens ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

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Gleiches gilt für Krankenhäuser; bei direktem Kontakt mit besonders gefährdeten Personen wird dort eine FFP2-Maske empfohlen. In Pflegeheimen muss diese Maske getragen werden, in Arztpraxen reicht ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz aus.

In Krankenhäusern unterliegen geimpfte wie genesene Beschäftigte und Besucher keiner Testpflicht. Alle übrigen Mitarbeiter benötigen zweimal wöchentlich einen negativen Testnachweis. Für Besucher ohne Impf- oder Genesenennachweis ist ein tagesaktueller Test notwendig.

In Pflegeheimen müssen geimpfte oder genesene Beschäftigte zweimal in der Woche einen negativen Test vorlegen, andernfalls ist weiterhin ein tagesaktueller Test erforderlich. Besucher brauchen für den Zutritt jeweils einen negativen Test, unabhängig vom Impfstatus.

Titelfoto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

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