Autofahrerin rauscht durch Haltestellen-Bereich, obwohl Straßenbahn anhält

Dresden - Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen eine 35-jährige Deutsche wegen fahrlässiger Gefährdung im Dresdner Straßenverkehr. Sie war am 23. April 2022 mit ihrem Wagen auf der Gerokstraße stadteinwärts unterwegs.

Ein 71 Jahre alter Fußgänger musste zurückweichen, weshalb die Staatsanwaltschaft ermittelt. (Archivbild).
Ein 71 Jahre alter Fußgänger musste zurückweichen, weshalb die Staatsanwaltschaft ermittelt. (Archivbild).  © Thomas Türpe

Laut einer Mitteilung missachtete die 35-Jährige an der Straßenbahnhaltestelle Permoserstraße die Verkehrsregeln.

Obwohl dort gerade eine Tram anhielt und die Fahrgäste deutlich sichtbar aus der Straßenbahn ausstiegen, fuhr sie durch den Haltestellen-Bereich - ohne anzuhalten.

Ein 71 Jahre altere Fußgänger, der gerade vom Bordstein über die Fahrbahn zur Bahn gelangen wollte, musste zurückweichen.

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Beim Amtsgericht Dresden hat die Staatsanwaltschaft Dresden nun beantragt, eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen sowie ein Fahrverbot von zwei Monaten zu verhängen.

Titelfoto: Thomas Türpe

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