Geprellte Löhne: Dresdner Zoll leitet 92 Verfahren gegen Firmen ein
Dresden - Lohn-Prellerei aufgedeckt: Das Hauptzollamt Dresden hat im vergangenen Jahr 92 Verfahren gegen Unternehmen in der Region eingeleitet, weil Mindestlöhne unterschritten, gar nicht oder zu spät gezahlt wurden.

Dabei verhängten die Beamten Bußgelder in Höhe von rund 204.000 Euro. Das teilte die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mit. Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf eine Erhebung des Bundesfinanzministeriums für den Bundestagsabgeordneten Bernhard Daldrup (66, SPD), der auch Mitglied im Finanzausschuss des Parlaments ist.
Demnach entfielen 19 Ordnungswidrigkeitsverfahren auf Baufirmen in der Region, gegen die Geldbußen von 95.100 Euro verhängt wurden.
"Die Zahlen zeigen, dass es viele Arbeitgeber mit der Bezahlung ihrer Beschäftigten nicht so genau nehmen. Der Zoll sollte daher auch in Dresden noch mehr Präsenz zeigen. Das Risiko für schwarze Schafe, bei einer Kontrolle erwischt zu werden, ist noch immer zu gering", sagt Jörg Borowski.
Der IG BAU-Bezirksvorsitzende verweist darauf, dass die Arbeit, die auf die Zolleinheit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zukommt, mehr werde. Denn mit der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde steigen ab 1. Oktober auch die Einkommen Tausender Menschen allein in Dresden.
"Der Staat muss dann sicherstellen, dass die Beschäftigten den höheren Mindestlohn auch wirklich bekommen. Die wichtige und überfällige Erhöhung des unteren Lohnsockels darf nicht nur auf dem Papier gelten", so der Vorsitzende der IG BAU Dresden.
Den Ämtern fehlt es an Personal

Der Gewerkschafter warnt vor bloßen "Placebo-Kontrollen", sollte das Hauptzollamt Dresden die Arbeitgeber-Prüfungen nicht deutlich ausweiten. "Entscheidend ist, dass die FKS zusätzliches Personal bekommt. Das Bundesfinanzministerium als oberster Dienstherr der Zollverwaltung muss sich mit Hochdruck um neue Kontrolleure kümmern."
Kritik übt die IG BAU zudem an einem "staatlichen Zuständigkeits-Wirrwarr". So hätten die Arbeitsschutzbehörden beispielsweise die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und Standards bei Unterkünften ausländischer Beschäftigter im Blick.
Allerdings fehle es in den Ämtern ebenfalls an Personal – obwohl sie in der Pandemie zusätzliche Aufgaben wie die Kontrolle der Corona-Vorschriften am Arbeitsplatz bekommen hätten.
Die FKS des Zolls hingegen kümmere sich um die Prüfung von Lohn- oder Steuerabrechnungen. "In der Praxis wäre eine staatliche Arbeitsinspektion aus einer Hand sinnvoller. Als übergeordnete Behörde könnte sie für die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte und Sozialvorschriften Sorge tragen", so Borowski.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums kontrollierte das Hauptzollamt Dresden im vergangenen Jahr insgesamt 1419 Unternehmen in der Region – 563 davon aus der Baubranche.
Im Fokus der Fahnderinnen und Fahnder standen neben Lohn-Tricksereien insbesondere auch Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Steuerbetrug: Insgesamt leiteten die Dresdner Zöllner hier 3963 Strafverfahren ein (Bau: 397).
Titelfoto: IG BAU/Tobias Seifert