Dresdner zittern vor den Nebenkosten: Ansturm beim Mieterverein
Dresden - Die Preise für Strom und Gas haben Höhen erreicht, die vielen Dresdnern wirklich Sorgen machen. Es geht die Angst um, die Nebenkosten für die Wohnung nicht mehr bezahlen zu können und dadurch womöglich das Dach über dem Kopf zu verlieren. Das spürt auch der Dresdner Mieterverein, den immer mehr Anfragen erreichen. Dabei kommt das Schlimmste erst noch.
"Wir erhalten derzeit vermehrte Anfragen zu Betriebskosten. Hintergrund ist aktuell jedoch die kältere Wetterperiode Anfang 2021", sagt Florian Bau (40) vom Mieterverein.
Die hat zu höheren Heizkosten geführt, die sich in den aktuellen Abrechnungen niederschlagen. "Außerdem versuchen Vermieter, bereits jetzt Vorauszahlungen zu erhöhen", so Bau.
Die gestiegenen Brennstoffkosten wirkten sich derzeit nur in Ausnahmen wie Häusern mit Gasetagenheizung aus.
Mit Blick auf die nächste Abrechnung habe er jedoch "große Befürchtungen", dass sich Haushalte die "massiv gestiegenen Kosten nicht mehr leisten können", sagt Bau.
Zumal diese die Mieter gleich doppelt treffen. Neben einer hohen Nachzahlung werden dann auch die Vorauszahlungen wohl massiv erhöht.
"Hier müssen dringend schützende Regelungen vom Gesetzgeber erlassen werden", fordert der Mieterverein.
Vonovia will niemanden rauswerfen - oder etwa doch?
Es dürfe nicht zu Kündigungen kommen, nur weil Mieter Kosten nicht leisten können, welche aus einer außergewöhnlichen, nicht vorhersehbaren Situation resultieren. Aussagen der Wohnungsbranche, auf Kündigungen möglichst verzichten zu wollen, reichten nicht aus.
Diese kommen auch von Dresdens größtem Vermieter Vonovia. Unternehmenssprecher Matthias Wulff (46) betont, dass man niemanden aus seiner Wohnung werfen werde, der seine Nebenkosten nicht zahlen könne, und verweist dazu auf mehrere Aussagen von Vonovia-Boss Rolf Buch (57).
In Dokumenten zu einem Investorentag, die der Großvermieter am Dienstag vorlegte, klingt das allerdings anders.
Darin ist von einem Stufenmodell die Rede, nach dem es zu einer Räumungsklage kommen könne, wenn sich die Rückstände auf den Wert von zwei Monatsmieten summieren.
Titelfoto: Montage: IMAGO/C3 Pictures, dpa/Sina Schuldt, Christian Juppe