Gericht lehnt Eilanträge gegen Böllerverbot zu Silvester ab

Dresden - Was ist zu Silvester erlaubt und was nicht? Für Dresden wurde nun eine einheitliche Regelung bekannt gegeben.

Es ist beschlossen: In Dresden gibt es in diesem Jahr kein Feuerwerk an Silvester.
Es ist beschlossen: In Dresden gibt es in diesem Jahr kein Feuerwerk an Silvester.  © Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Wie die Stadt am Montag mitteilte, ist das vom OB Dirk Hilbert (49, FDP) angekündigte "Böllerverbot" an Silvester nun beschlossene Sache.

Die Stadt erlässt eine Allgemeinverfügung zum "Böllerverbot". Laut der gilt am 31. Dezember sowie am 1. Januar ganztägig das Verbot, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 und höher abzubrennen. Dazu zählen Böller und Raketen. Auch das Mitführen dieser ist untersagt.

Das Verbot betrifft gesamt Dresden, sowohl den öffentlichen als auch den privaten Bereich. Heißt: Auch im Garten darf nicht gezündelt werden!

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Dazu Hilbert: "Eigentlich sollte es nicht die Aufgabe des Staates sein, den Bürgerinnen und Bürgern Vorschriften beim Feiern zu machen." Jedoch befinde sich Sachsen in einer "Sondersituation".

Mit der Verfügung gilt eine klare Regelung zu "Alt-Böllern" oder Einkäufen aus den nahen Grenzgebieten.

Hintergrund: Zwar sei der Verkauf der Böller verboten, doch es wurde befürchtet, dass viele Menschen sich in Tschechien oder Polen Feuerwerk und Co. zulegen. Die Verletzungsgefahr soll minimiert werden, da sächsische Kliniken ohnehin aufgrund von Corona überlastet sind.

Zudem würden Kontaktbeschränkungen an Silvester ohne Feuerwerk besser eingehalten werden können.

UPDATE, 30. Dezember, 10.40 Uhr: Gericht bestätigt Böllerverbot für Dresden

Das Verwaltungsgericht Dresden hat in einem Eilverfahren mit Beschluss vom gestrigen Dienstag das für die Silvesternacht sowie den Neujahrsmorgen ausgesprochene Feuerwerksverbot bestätigt (Az. 6 L 981/20).

Zuvor hatte sich ein Antragsteller gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Dresden gewandt. Er beabsichtigte, Feuerwerkskörper im privaten Rahmen abzubrennen. Aus Sicht der Richter der 6. Kammer diene das Böllerverbot der Kontaktreduzierung und somit der Eindämmung der Pandemie. Dies gelte auch im privaten Raum.

Stand 30. Dezember, 9.30 Uhr waren insgesamt fünf Eilanträge gegen die Allgemeinverfügung eingegangen. Die weiteren vier Entscheidungen sollen im Laufe des Mittwochs fallen.

UPDATE, 30. Dezember, 14.47 Uhr: Verwaltungsgericht Dresden lehnt alle Eilanträge ab

Gleich vier Eilanträge gegen das von der Stadt Dresden mit Allgemeinverfügung für den 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 verhängte Feuerwerksverbot im Dresdner Stadtgebiet wurden ablehnt ((Az. 6 L 994/20, 6, L 995/20, 6 L 996/20, 6 L 997/20). Weitere Anträge zum "Böllerverbot" sind beim Verwaltungsgericht Dresden nicht anhängig.

Titelfoto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

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