Juwelenraub in Dresden: Nächster Tatverdächtiger festgenommen!
Dresden/Berlin - Na, wenn das mal nicht Ärger mit der Familie gibt! Die "Soko Epaulette" nahm am Dienstag einen weiteren Verdächtigen im Fall um die geklauten Juwelen aus dem Historischen Grünen Gewölbe in Dresden fest.

Jihad R. (22), ebenfalls zum Remmo-Clan gehörend, soll den dreisten Einbruch mit vorbereitet haben. Den Hinweis dafür gab ausgerechnet Rabih R. (28), der bereits auf der Anklagebank sitzt.
Seit Januar 2020 wird gegen sechs mutmaßliche Mitglieder des Remmo-Clans in Dresden verhandelt. Mohamed (23), Wissam (24), Bashir (25), Ahmed (23), Abdul Majed (23) und Rabih sollen im November 2019 Juwelen und Diamanten für 113 Millionen Euro aus dem Dresdner Schloss geklaut haben. Alles aus dem Staatsschatz August des Starken.
Rabih ließ Ende März über seinen Anwalt wissen, dass er zwar von den Vorbereitungen für den Einbruch wusste, auch bei einer "Erkundung" in Dresden dabei war, aber eben nicht bei der Tat.
Grund für seinen Rückzieher war demnach eine Polizeikontrolle in Berlin in der Nacht, als man nach Dresden aufbrechen wollte.
Die Kripo hatte leichtes Spiel

Im Auto hätte Einbruchswerkzeug gelegen, die Polizei hätte die Personalien aufgenommen. Rabih sei die Sache zu heiß geworden. Er ging davon aus, ließ er wissen, dass die Kripo den Trupp observiere, weshalb er das Auto verließ und nach Hause ging.
Nach Dresden jedenfalls sei er nicht gefahren. Aber das kontrollierte Auto hätte Jihad gefahren.
"Diese Aussage und weitere Ermittlungsergebnisse haben zur heutigen Festnahme geführt", so Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt (46) am Montag.
Dabei hatte die Kripo leichtes Spiel: Jihad saß bisher oft im Zuschauerraum, verfolgte den Prozess gegen den Clan in Dresden. Auch am Dienstag. Als der Verhandlungstag beendet war und alle gingen, wartete die Polizei am Ausgang mit einem Haftbefehl auf ihn. Festnahme. Zeitgleich wurden sein Auto und seine Wohnung in Berlin durchsucht.
Am Mittwoch soll Jihad dem Haftrichter in Dresden vorgeführt werden. Der Vorwurf: Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl und Beihilfe zur schweren Brandstiftung. Sollte die Staatsanwaltschaft auch für ihn eine Anklage schreiben, wird freilich gesondert gegen ihn verhandelt.
Aber auch wieder bei der Jugendkammer des Landgerichts Dresden. Denn Jihad war zur Tatzeit noch keine 21 Jahre und fällt damit, wie Mohamed und Ahmed, unters Jugendstrafrecht.
Titelfoto: Peter Schulze