Gefährliche Körperverletzung an Zschoner Mühle: Anklage gegen mehrere Personen
Dresden - Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen insgesamt drei Personen im Alter von 22 bis 26 Jahren erhoben. Sie sollen einen Bekannten in eine Falle gelockt und ihn dann schwer misshandelt haben.

Den Beschuldigten - darunter zwei Männer und eine Frau - wird vorgeworfen, gemeinsam mit einer gesondert verfolgten 17-Jährigen den 23-jährigen Geschädigten am 26. Juni 2020 gegen 0:30 Uhr unter einem Vorwand dazu gebracht zu haben, mit ihnen zum Parkplatz der Zschoner Mühle zu fahren.
Dort wollten sie ihm eine Abreibung verpassen, wie sie zuvor in einem Tatplan besprochen hatten.
Am Zielort angekommen, sollen die beschuldigten Männer sofort damit begonnen haben, mit Fäusten auf Kopf und Körper ihres Opfers einzuschlagen.
Einer der beiden habe sogar mit seinen Stahlkappenschuhen auf den Geschädigten eingetreten, als dieser längst am Boden lag.
Infolgedessen erlitt der 23-Jährige erhebliche Schmerzen im Bereich des linken Rippenbogens.
Im Krankenhaus musste er notoperiert und intensivmedizinisch behandelt werden, wobei seine Milz entfernt wurde. Der Geschädigte wird nun lebenslang gesundheitlich erheblich beeinträchtigt sein.
Opfer ist lebenslang gesundheitlich erheblich beeinträchtigt
Nachdem er auf sein Opfer eingetreten hatte, zerstach der 22-jährige Beschuldigte auch noch die Hinterreifen des Pkw des Geschädigten, um diesen am schnellen Verlassen des Tatorts zu hindern.
Gegen den 22-jährigen Beschuldigten hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden am 16. November 2020 Haftbefehl erlassen und diesen nach Ergreifung des Beschuldigten am 1. Dezember 2020 in Vollzug gesetzt.
Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird noch festgelegt.
Titelfoto: Boris Roessler/dpa