Neustädter Markt: Gutachter-Krieg ums Bürgerbegehren!

Dresden - Der Zoff ums Bürgerbegehren zum Neustädter Markt geht weiter! Nachdem die Stadt dieses für unzulässig erklärt hatte, legten nun die Initiatoren von der Gesellschaft Historischer Neumarkt Dresden (GHND) nach.

Streitfall Neustädter Markt: Im Ringen um dessen mögliche Neugestaltung bremst sich Dresden selbst aus. Trotz städtebaulichem Ideenwettbewerb und einem Stadtratsbeschluss wurde das Areal unter Denkmalschutz gestellt.
Streitfall Neustädter Markt: Im Ringen um dessen mögliche Neugestaltung bremst sich Dresden selbst aus. Trotz städtebaulichem Ideenwettbewerb und einem Stadtratsbeschluss wurde das Areal unter Denkmalschutz gestellt.  © Christian Juppe

Sie präsentierten am Freitag ein Rechtsgutachten, das zu einem völlig anderen Ergebnis kommt. Ausgearbeitet wurde das Papier vom Esslinger Hochschullehrer Christopher Schmidt (44).

Der frühere Richter und Staatsanwalt erklärte: "Die Stadt hat gar nicht begründet, woraus sich die Unzulässigkeit ergeben sollte."

Das habe er umfassend auf Grundlage des Kommunalverfassungsrechts abgeprüft.

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Sein Fazit: "Das Bürgerbegehren ist rundum zulässig." Wer nun recht hat, könnten am Ende Gerichte entscheiden.

Die GHND will indes bis kommenden Februar weiter Unterschriften sammeln.

Titelfoto: Christian Juppe

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