Mit Blaulicht im Verkehr: 1000 Euro Strafe für den falschen Polizisten

Kamenz - Heimlich hat es sich wohl schon jeder Autofahrer gewünscht: in ärgerlichen Situationen ein Blaulicht einschalten, schon läuft's. Werbefachmann Jens K. (39) hat sich diesen Traum erfüllt und muss nun dafür zahlen.

Werbefachmann Jens K. (39) schaltete auf der Autobahn einfach ein Blaulicht ein.
Werbefachmann Jens K. (39) schaltete auf der Autobahn einfach ein Blaulicht ein.  © Fotomontage: Imago/Jochen Tack, Peter Schulze

Ehrenamtlich ist Jens beim Deutschen Roten Kreuz engagiert, als Luft- und Wasserretter regelmäßig im Einsatz. Damit er dabei die Boote mit seinem eigenen, PS-starken Dodge RAM ziehen kann, hat er in diesem auch ein Blaulicht. Das darf er aber nur verwenden, wenn es die Polizei befiehlt.

Am Abend des 16. Mai 2021 konnte davon jedoch nicht die Rede sein: "Ich saß mit Freundin und Kindern im Auto", so der Angeklagte. "Wir waren am Bärwalder See." Plötzlich sei er rechts überholt worden, das Auto dann vor ihm so knapp eingeschert, dass er eine Notbremsung hinlegen musste.

"Ein paar Kilometer später, die gleiche Situation wieder", so Jens K. vor dem Kamenzer Amtsgericht. "Da habe ich den Stecker in die Mittelkonsole gesteckt und ihm kurz das Blaulicht gezeigt. Er ist dann auch auffällig ordentlich gefahren."

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In einem Stau stellte Jens K. dann den Kontrahenten zur Rede. Der behauptet, der Werbefachmann hätte sich als Polizist vorgestellt. Auch sei Jens K. der Verkehrsrowdy gewesen.

Der bestreitet beides. "Es war mir schon bewusst, dass ich nicht Hobby-Polizist spielen kann", sagt er. "Aber ich habe es als Mittel der Gefahrenabwehr eingesetzt." Laut geltender Rechtsprechung ist das allerdings auch ohne Vorstellung als Polizist Amtsanmaßung, Urteil: 1000 Euro Strafe.

Titelfoto: Fotomontage: Imago/Jochen Tack, Peter Schulze

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