Inzidenz seit fünf Tagen über 35: Das kommt jetzt auf Dresden zu

Dresden - In Dresden liegt die Inzidenz am Donnerstag den fünften Tag in Folge über 35. Das wirkt sich auch auf die geltenden Corona-Regeln aus.

Die Geschäfte bleiben geöffnet. Bitte haltet Euch hier unter anderem an die Maskenpflicht.
Die Geschäfte bleiben geöffnet. Bitte haltet Euch hier unter anderem an die Maskenpflicht.  © Robert Michael/dpa

Am 5. September lag die Inzidenz bei 40, am 6. bei 44. Runter ging es am 7. auf 39. Leider blieb es nicht bei diesem Trend: Am Mittwoch ging die Inzidenz in der sächsischen Landeshauptstadt sprunghaft nach oben: auf 49. Am heutigen Donnerstag liegt sie bereits bei 50,7.

Weil damit an fünf Tagen in Folge eine Inzidenz von 35 überschritten wurde, gelten ab Samstag (11. September) teilweise veränderte Maßnahmen.

Kitas:

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Der Regelbetrieb wird inzidenzunabhängig weitergeführt. Alle bisher gültigen Maßnahmen gelten unverändert.

Schulen:

Der Regelbetrieb wird inzidenzunabhängig unter den bereits gültigen Maßnahmen weitergeführt. Allerdings gilt ab einer Inzidenz von 35 Maskenpflicht, außer an Grund- und Förderschulen.

Hochschulen:

Präsenzunterricht ist möglich, Kontakte müssen jedoch erfasst werden. Einmal pro Woche müsst Ihr Euch nun testen lassen.

Tanzschulen, Gastro, Tourismus

Dresdens Tanzschulen dürfen geöffnet bleiben. Allerdings muss unter anderem einmal pro Woche ein negativer Coronatest vorgelegt werden.
Dresdens Tanzschulen dürfen geöffnet bleiben. Allerdings muss unter anderem einmal pro Woche ein negativer Coronatest vorgelegt werden.  © Robert Michael/dpa

Außerschulische Bildung:

Schüler bzw. Kursteilnehmer und Unterrichtende müssen einmal pro Woche einen negativen Corona-Test vorlegen - oder einen Nachweis als Geimpfter oder Genesener. Diesbezüglich kann es abweichende Regelungen an Lehreinrichtungen geben, die in staatlicher Trägerschaft sind. Diese sowie die zuständige Prüfungsbehörde können abweichende Regeln für Präsenzlehrveranstaltungen und Prüfungen treffen.

Wichtig: Kontakte müssen erfasst werden.

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Regelbetrieb und Präsenzunterricht finden weiterhin statt.

Kunst-, Musik- und Tanzschulen sowie Proben und Aufführungen:

Im Innenbereich muss einmal pro Woche ein negativer Corona-Test vorgelegt werden - oder ein Nachweis als Geimpfter oder Genesener (3G-Regel). Zudem müssen Kontakte erfasst werden.

Kultur, Gastro, Tourismus:

Die gute Nachricht: Alle Einrichtungen im Kultur-, Freizeit- und Tourismusbereich können inzidenzunabhängig unter Einhaltung der Hygienebestimmungen weiterhin öffnen. Maskenpflicht in geschlossenen Räumen besteht, sobald die Inzidenz stabil über 10 liegt. Außerdem wird ein Mindestabstand von 1,5 Metern dringend empfohlen.

Liegt die Inzidenz, so wie jetzt, stabil über 35, gilt in einigen Innenbereichen (Gastronomie, Veranstaltungen, Feste, Diskotheken, Clubs, Bars, Spielhallen und -banken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten) die Pflicht zur 3G-Regel und zur Kontakterfassung. Ausgenommen davon sind Bibliotheken.

In Hotels und anderen Beherbergungen sind die 3G-Regel bei Anreise und Kontakterfassung verpflichtend. Ausgenommen davon sind Campingplätze und Ferienwohnungen.

3G-Regel und Kontakterfassung sind auch bei touristischen Bus- und Bahnfahrten Pflicht.

Friseur, Einkaufen, Fitnessstudios, Gottesdienst

Trotz der Ü35-Inzidenz in Dresden an fünf Tagen in Folge dürft Ihr - unter Einhaltung der Regeln - weiterhin ins Fitnessstudio.
Trotz der Ü35-Inzidenz in Dresden an fünf Tagen in Folge dürft Ihr - unter Einhaltung der Regeln - weiterhin ins Fitnessstudio.  © Britta Pedersen/ZB/dpa

Großveranstaltungen:

Sind gleichzeitig mehr als 5000 Menschen anwesend, liegt die zulässige Auslastung im Innen- und Außenbereich bei maximal 50 Prozent (bis zu 25.000 Personen). 3G-Regel und Kontakterfassung sind verpflichtend, personalisierte Tickets werden empfohlen.

Ausnahmen gelten für Stadt- und Volksfeste, wenn das Veranstaltungsgelände in Flanier- und Verweilbereiche aufgeteilt ist.

Heime, Kliniken:

In diesem Bereich gelten keine veränderten Regeln, weil die bereits bestehenden sehr streng sind: Kontaktnachverfolgung ist verpflichtend, bringt außerdem einen tagesaktuellen, negativen Corona-Test mit oder lasst vor Ort einen machen.

Ausnahme: Geimpfte und Genesene. Vergesst auch Eure FFP2-Maske nicht. Tragt sie dicht über Nase und Mund - NICHT unter dem Kinn! Für Geimpfte und Genesene reicht eine OP-Maske.

Einkaufen:

Der Einzelhandel darf komplett öffnen. Es besteht Maskenpflicht. Beschäftigte sowie Selbstständige mit direktem Kundenkontakt müssen sich zweimal wöchentlich testen lassen. Für Kunden besteht keine Testpflicht.

Dienstleistungen:

Friseure, Fußpflege, Physiotherapie und Tattoostudio bleiben offen. Ebenso die Fahr-, Boots- und Flugschulen. Betreiber und Beschäftigte müssen sich zweimal pro Woche testen lassen (außer Geimpfte und Genesene).

Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen tagesaktuellen, negativen Corona-Test mitbringen. Die Testpflicht gilt nicht für Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen.

Kontakterfassung sowie Maskenpflicht für Kunden und Dienstleister!

Sport

Unter Einhaltung des Hygienekonzeptes bleiben Fitnessstudios, sonstige Sportanlagen und Sporteinrichtungen auf. Für Sport im Innenbereich gilt Testpflicht (ausgenommen: Geimpfte und Genesene; bei medizinisch notwendigen Behandlungen, Sportunterricht, Dienstsport, sportwissenschaftliche Studiengänge, Berufs-, Profi- und Spitzensport und bei Schwimmkursen).

Versammlungen:

Draußen sind Versammlungen zulässig.

Religion:

Zusammenkünfte in Kirchen oder anderen religiösen Einrichtungen bleiben erlaubt. Bedingung ist die Einhaltung des Hygienekonzeptes.

Titelfoto: Robert Michael/dpa

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