Sieg für die Gleichstellung: Dresdnerin erkämpft sich 14.500 Euro Gehaltsnachzahlung

Erfurt - Ein weiterer Schritt in Richtung Gleichstellung von Frauen und Männern: Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied am heutigen Donnerstag zugunsten einer 44-jährigen Frau aus Dresden. Arbeitgeber dürfen laut dem Gerichtsurteil die Verdienstunterschiede zwischen den Geschlechtern nicht mehr mit ihrem unterschiedlichen Verhandlungsgeschick begründen.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied am heutigen Donnerstag zugunsten einer Dresdnerin.
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied am heutigen Donnerstag zugunsten einer Dresdnerin.  © Fotomontage: dpa/dpa-Zentralbild/Martin Schutt//dpa/Daniel Karmann

Ursprünglich wurden der Klägerin 3500 Euro monatlich in der Einarbeitungszeit angeboten, doch ihr männlicher Kollege verdiente unterdessen ganze 1000 Euro mehr.

Die von 2017 bis 2019 angestellte Vertrieblerin einer sächsischen Metallfirma darf sich nun über eine Gehaltsnachzahlung von 14.500 Euro und eine weitere Entschädigung freuen.

Die Vorsitzende Richterin Anja Schlewing (65) erklärte, dass Frauen und Männer im aktuellen Fall bei gleicher Arbeit unterschiedliche Gehaltszahlungen bekämen und daher eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts naheliege.

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Arbeitgeber könnten die Vermutung der Diskriminierung nicht mehr damit widerlegen, dass Männer besser verhandeln oder für einen Leistungsjob vorgesehen sind.

Nachdem die Entscheidungen der gerichtlichen Vorinstanzen in Sachsen (Arbeits- und Landesarbeitsgericht) weitgehend gekippt worden waren, sprachen die Anwältinnen der Klägerin von einem Meilenstein in Sachen deutscher Zahlungsgerechtigkeit.

Laut dem Statistikamt bekamen Frauen im Jahr 2022 durchschnittlich 18 Prozent weniger Stundenverdienst als Männer.

Titelfoto: Fotomontage: dpa/dpa-Zentralbild/Martin Schutt//dpa/Daniel Karmann

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