Trotz Aufhebung fast aller Corona-Regeln in Dresden: Diese Pflicht bleibt bestehen!

Dresden - In Dresden gilt weiterhin die Absonderungs-Pflicht. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist durch die Stadt verlängert worden.

Die Absonderungs-Pflicht für Corona-Infizierte ist in Dresden bis zum 10. Februar verlängert worden. (Symbolfoto)
Die Absonderungs-Pflicht für Corona-Infizierte ist in Dresden bis zum 10. Februar verlängert worden. (Symbolfoto)  © Bernd Wüstneck/dpa

Bis mindestens 10. Februar müssen sich Corona-Infizierte für fünf Tage isolieren. Die Quarantäne darf dabei nur zur Durchführung einer Testung, für dringende Arztbesuche oder zur Sterbebegleitung unterbrochen werden.

Währenddessen ist das Tragen einer FFP2-Maske sowie die Einhaltung der Abstandsregelungen verpflichtend.

Die Beendigung der Absonderung ist nach fünf Tagen (ab dem Tag der Testung oder dem Symptombeginn) möglich, sofern seit 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Sollten auch am fünften Tag noch Symptome vorhanden sein, verlängert sich die Isolationspflicht, bis die 48-Stunden-Frist erreicht wird. Eine Freitestung ist nicht mehr nötig.

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Auch Verdachtspersonen müssen sich nach einem positiven Schnelltest absondern. Sollte eine anschließende Bestätigungstestung via PCR-Test oder Antigentest negativ ausfallen, endet die Isolation sofort, ansonsten gilt die Fünf-Tage-Regelung.

Wie bisher erfolgt die Absonderung eigenständig. Als Nachweis der Isolation gegenüber Dritten, so auch dem Arbeitgeber, gilt das positive Ergebnis des PCR- oder Antigentests eines Testzentrums.

Titelfoto: Bernd Wüstneck/dpa

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