Verschuldung in Thüringen: Diese Menschen sind überdurchschnittlich betroffen

Erfurt - Krisensituationen wie eine Scheidung, der Tod eines Partners oder der Verlust des Arbeitsplatzes gehören in Thüringen zu den Lebenslagen, in denen eine beherrschbare Verschuldung in eine Überschuldung umschlägt. Fast die Hälfte der Ratsuchenden lebt allein.

Die Ratsuchenden machten den Angaben zufolge nur etwa 10 Prozent der rund 150.000 in Thüringen als überschuldet geltenden Menschen aus. (Symbolbild)
Die Ratsuchenden machten den Angaben zufolge nur etwa 10 Prozent der rund 150.000 in Thüringen als überschuldet geltenden Menschen aus. (Symbolbild)  © 123RF/bartusp

Im vergangenen Jahr hätten mehr als 14.800 Betroffene in Beratungsstellen Hilfe und Unterstützung gesucht, teilte die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen am Mittwoch mit. Allerdings machten die Ratsuchenden diesen Angaben nach nur etwa 10 Prozent der insgesamt rund 150.000 in Thüringen als überschuldet geltenden Menschen aus.

Wie es weiter hieß, nutzten Betroffene zwischen 35 und 45 Jahren das Angebot der Beratungsstellen am häufigsten. Mit einem Anteil von 48,8 Prozent lebte fast die Hälfte der Ratsuchenden allein. Das seien im Vergleich zur Gesamtbevölkerung überdurchschnittlich viele, da nur 21,9 Prozent der Thüringer allein lebten.

Den Angaben der Liga zufolge gingen 37,7 Prozent der Ratsuchenden einer Erwerbstätigkeit nach und erzielten im Durchschnitt ein Netto-Arbeitseinkommen in Höhe von 1206 Euro. Damit lägen sie erheblich unter dem Durchschnitt der Thüringer.

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Es kamen aber Ratsuchende mit einem Nettoeinkommen zwischen 2600 und 3600 Euro, ein ganz geringer Anteil verdiente sogar mehr als 3600 Euro netto. Dies mache deutlich, dass Überschuldung fast jeden treffen könne.

Mehr als 4400 Beratungsfälle wurden diesen Angaben nach 2021 beendet. In 24,3 Prozent der beendeten Beratungsfälle konnte demnach eine außergerichtliche Regulierung der Schulden erreicht werden.

In 34,5 Prozent der abgeschlossenen Fälle strebten die Ratsuchenden eine Entschuldung nach den Vorschriften der Insolvenzordnung an.

Titelfoto: 123RF/bartusp/Montage

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