Regeln für Landtagswahl in Thüringen erneut geändert
Von Simone Rothe
Erfurt - Der Thüringer Landtag hat die Hürden für kleine Parteien bei der Beteiligung an einer vorgezogenen Landtagswahl im September nochmals gesenkt.

Parteien, die bisher nicht in den Parlamenten vertreten sind, müssen nicht mehr 500, sondern nur noch 200 Unterstützungsunterschriften für ihre Wahlvorschläge vorlegen, wurde von den Abgeordneten am heutigen Freitag mehrheitlich beschlossen.
Zudem wurden Regeln mit denen der Bundestagswahl harmonisiert und der Zuschnitt eines Wahlkreises in Erfurt wegen veränderter Einwohnerzahlen angepasst, wie Innenpolitikerin Dorothea Marx (63, SPD) sagte.
Geplant ist eine vorgezogene Landtagswahl zusammen mit der Bundestagswahl am 26. September.
Nach einem in dieser Woche eingereichten Antrag soll der Landtag voraussichtlich am 19. Juli über seine Selbstauflösung abstimmen, um den Weg für die Neuwahl freizumachen.
Mit der beschlossenen Regel werde sichergestellt, dass die Landtagswahl auch unter Pandemiebedingungen sicher durchgeführt werden könnte, sagte Innenminister Georg Maier (54, SPD).
Er begrüße, dass das Erfrischungsgeld für die 30.000 Wahlhelfer in Thüringen je nach Aufgabe jetzt 45 beziehungsweise 35 Euro am Wahltag betrage.
Titelfoto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa