Corona-Verordnung verlängert: So steht es um die Maskenpflicht in Bus und Bahn

Wiesbaden - Die hessische Landesregierung hat ihre Corona-Schutzverordnung um weitere vier Wochen verlängert.

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Maske im öffentlichen Personennahverkehr in Hessen bleibt weiter bestehen.
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Maske im öffentlichen Personennahverkehr in Hessen bleibt weiter bestehen.  © Arne Dedert/dpa

Das heißt: Für Pflegepersonal und in Bussen und Bahnen gilt weiterhin eine Maskenpflicht in ganz Hessen, in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen bleibt die Testpflicht für Personal und Besucher bestehen.

Zwar gebe es einen positiven Trend mit sinkenden Neuinfektionen und weniger schweren Verläufen in den Kliniken, teilte Ministerpräsident Volker Bouffier (70, CDU) am Dienstag mit.

Mit Blick auf die bevorstehende Zeit werde man aber die Basisschutzmaßnahmen beibehalten. "Wir rechnen speziell in den kommenden Monaten mit mehr Fahrgästen in Bussen und Bahnen. Die Maskenpflicht wird dort also wichtig bleiben, um die Zahl der Neuinfektionen weiter niedrig zu halten."

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Besonders gefährdete Gruppen müssten auch weiter geschützt bleiben.

Die Verordnung gelte nun bis zum 22. Juni. Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, müssen in Hessen fünf Tage in Quarantäne.

Titelfoto: Arne Dedert/dpa

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