Jetzt wird auch in Hessen kräftig gelockert: Diese Corona-Regeln gelten ab Samstag

Wiesbaden - Mit der jüngsten Corona-Verordnung hatte sich an den Regelungen in Hessen zum 20. März nur wenig geändert. Allerdings endet die Übergangsfrist an diesem Samstag (2. April) - dann greifen umfangreiche Lockerungen, was auch Volksfestbesucher spüren dürften.

Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (70, CDU) kann den Bürgern endlich umfangreiche Corona-Lockerungen präsentieren.
Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (70, CDU) kann den Bürgern endlich umfangreiche Corona-Lockerungen präsentieren.  © dpa/Fabian Sommer

So gilt ab diesem Tag eine Maskenpflicht nur noch in eng begrenzten Bereichen. Sie besteht etwa noch in Arztpraxen und Krankenhäusern, in Bussen und Bahnen oder Pflegeeinrichtungen, wie aus dem Beschluss der Landesregierung vom Montag hervorgeht.

Hintergrund ist das vor rund zehn Tagen vom Bundestag beschlossene neue Gesetz der Bundesregierung für das Corona-Management. Es sieht nur noch wenige allgemeine Vorgaben zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen vor.

Für regionale Hotspots sollen weitergehende Beschränkungen möglich sein, wenn das Landesparlament für diese eine besonders kritische Corona-Lage feststellt. Eine Hotspot-Regelung ist nach Auffassung des Landes Hessen derzeit aber nicht umsetzbar. Eine rechtssichere Regelung sei nicht möglich, hieß es am Montag.

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Frankfurt Corona Corona-Regeln für Frankfurt und Hessen sollen gelockert werden

Kurz nachdem das Gesetz den Bundesrat passiert hatte, hatte Hessen eine neue Verordnung beschlossen, mit der für eine Übergangsfrist bis zum 2. April viele Schutzmaßnahmen im Land weiter gelten.

Dazu zählt etwa 3G - also Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder negativ auf das Coronavirus Getestete - und Maskenpflicht bis zum Platz in der Gastronomie.

Neue Corona-Regeln: Maskenpflicht gilt in Hessen nur noch bedingt

Auch bei Veranstaltungen unter freiem Himmel mit mehr als 500 Teilnehmern gilt noch eine Maskenpflicht. Hessens Sozialminister Kai Klose (48, Grüne) hatte kürzlich Nachbesserungen bei der Hotspot-Regelung gefordert.

Vor allem weil diese aus seiner Sicht mehr Fragen aufwerfe, als sie beantworte und unbestimmte Hotspot-Kriterien enthalte, die sich "ohne weitere Erläuterung und Vorgaben nicht rechtssicher handhaben lassen", wie er in einem Betrag für die "Ärzte Zeitung" schrieb.

Titelfoto: dpa/Fabian Sommer

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