Ist Frankfurt Peinlich-OB Feldmann bald los? So sehen die Abwahl-Zettel aus

Frankfurt am Main - Stimmberechtigte für den Bürgerentscheid über die Abwahl von Frankfurts umstrittenen Oberbürgermeister Peter Feldmann (63, SPD) bekommen ihre Unterlagen ab kommender Woche zugeschickt.

So soll der Bürgerentscheid-Zettel zur Abwahl von Frankfurts Oberbürgermeister Peter Feldmann (63) aussehen.
So soll der Bürgerentscheid-Zettel zur Abwahl von Frankfurts Oberbürgermeister Peter Feldmann (63) aussehen.  © Frank Rumpenhorst/dpa

"In der Zeit ab dem 26. September bis 16. Oktober 2022 werden die Abstimmungsbenachrichtigungen mit der Post zugestellt", sagte Stefan Köster (48) vom Bürgeramt Statistik und Wahlen am Dienstag in Frankfurt. Briefwahlunterlagen könnten bereits jetzt online beantragt werden, ergänzte die für Wahlen und Abstimmungen zuständige Dezernentin Eileen O’Sullivan (26, Volt).

Am Urnengang teilnehmen können Deutsche und EU-Staatsbürger, die am Abstimmungstag - also am 6. November - 18 Jahre alt sind und seit mindestens sechs Wochen ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt haben. Zur Einordnung: Am 30. Juni waren das rund 510.000 Menschen.

Bei dem Bürgerentscheid müssen sich 30 Prozent der Wahlberechtigten gegen Feldmann entscheiden, angesichts der zuletzt erhobenen Zahlen wären das etwas mehr als 150.000.

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Mit ersten Ergebnissen am Wahlabend rechnen die Organisatoren ab 18.30 Uhr. Das endgültige Ergebnis wird demnach durch den Gemeindewahlausschuss am 11. November festgestellt.

Nach zahlreichen Eskapaden hat Oberbürgermeister Peter Feldmann wohl jeglichen Kredit bei den Frankfurter Bürgern verspielt.
Nach zahlreichen Eskapaden hat Oberbürgermeister Peter Feldmann wohl jeglichen Kredit bei den Frankfurter Bürgern verspielt.  © Boris Roessler/dpa

Fast alle Parteien im Rathaus Römer fordern Feldmanns Rücktritt, auch die SPD. Nachdem der OB die Abwahl durch die Stadtverordneten nicht angenommen hatte, müssen nun die Frankfurter über dessen Zukunft entscheiden. Im Oktober beginnt zudem der Prozess gegen den 63-Jährigen, der wegen des Verdachts der Vorteilsannahme angeklagt ist.

Titelfoto: Montage: Boris Roessler/dpa, Frank Rumpenhorst/dpa

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