Verdachtsäußerungen gegen NDR von Landgericht Hamburg untersagt

Hamburg - Wie der NDR mitteilte, hat das Landgericht Hamburg Verdachtsäußerungen des "Business Insider", der "Bild"-Zeitung und dem "Stern" in Bezug auf den NDR als unzulässig beanstandet.

Die Entscheidungen des Gerichts sind noch nicht rechtskräftig. (Symbolbild)
Die Entscheidungen des Gerichts sind noch nicht rechtskräftig. (Symbolbild)  © Daniel Bockwoldt/dpa

So habe sich die Berichterstattung des "Stern" über einen angeblich zurückgehaltenen Film über Verschickungskinder aus dem Landesfunkhaus Schleswig-Holstein "in wesentlichen Punkten als falsch herausgestellt".

Dem Magazin werde unter anderem untersagt, die Behauptung "Journalisten bekamen einen Maulkorb" zu wiederholen.

"Wahrheitswidrig" sei außerdem die Behauptung "die Senderspitze würde am liebsten überhaupt nicht über das Thema berichten", heißt es weiter. "Dass drei kritische Kollegen von dem Thema 'abgezogen' wurden", sei ebenfalls falsch.

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Nicht richtig seien auch die vom "Business Insider" und der "Bild" erhobenen Vorwürfe der "Vetternwirtschaft" gegen die Chefin des Landesfunkhauses Hamburg. "Wahrheitswidrig ist die Behauptung, sie habe eine Tochter bei einer Stellenbesetzung bei NDR Kultur versucht 'unterzubringen' und dabei eine qualifiziertere Bewerberin benachteiligt."

Unzulässig sei auch der Vorwurf, sie habe dafür eine Produktion der Tochter der Chefin von NDR Kultur eingekauft.

Axel Springer SE und Gruner + Jahr fehlen Beweise vor Gericht

Weitere Verfahren gegen andere Medienhäuser seien anhängig. (Symbolbild)
Weitere Verfahren gegen andere Medienhäuser seien anhängig. (Symbolbild)  © Christian Charisius/dpa

Axel Springer SE und Gruner + Jahr hätten vor Gericht den nötigen Mindestbestand an Beweisen für die erhobenen Verdächtigungen nicht vorlegen können, heißt es weiter.

"Das Landgericht Hamburg hat der Axel Springer SE und dem Verlag Gruner + Jahr im Rahmen einstweiliger Verfügungen untersagt, die Behauptungen zu wiederholen und zu verbreiten. Die entsprechenden Passagen müssen die Verlage nun aus allen Veröffentlichungen entfernen."

Axel Springer habe sich inzwischen rechtsverbindlich gegenüber dem NDR verpflichtet, nicht weiterzuverbreiten, "dass der Chefredakteur und die Politik-Chefin in Kiel ihre Jobs wegen Vorwürfen über Einflussnahme auf politische Berichte verlieren würden".

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Die Entscheidungen des Gerichts sind noch nicht rechtskräftig. Weitere Verfahren gegen andere Medienhäuser seien anhängig.

Titelfoto: Daniel Bockwoldt/dpa

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