Silvester in Hamburg: Böllern ist wieder erlaubt - nur hier nicht
Hamburg - Nach dem coronabedingten Verbot von Silvester-Feuerwerk in Hamburg in den vergangenen beiden Jahren darf beim kommenden Jahreswechsel wieder in der Stadt geböllert werden - bis auf zwei Ausnahmen.
Wie die Polizei am Freitagmorgen mitteilte, ist "das Mitführen, Abbrennen und Verwenden von Feuerwerkskörpern rund um die Binnenalster und auf dem Rathausvorplatz untersagt."
Die Regelung gilt vom 31. Dezember, 18 Uhr bis zum 1. Januar, 1 Uhr und erstreckt sich über die Straßen Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ballindamm, Reesendamm sowie den Rathausmarkt (siehe Karte).
Eine Ausnahme gibt es lediglich für das sogenannte "Kleinstfeuerwerk", also beispielsweise Knallerbsen und Wunderkerzen.
Die Regelung ähnelt der von 2019, als erstmals ein Abbrennen von Feuerwerk rund um die Binnenalster verboten wurde.
Im Jahr zuvor war es dort beim Jahreswechsel zu Ausschreitungen gekommen, als sich rund 10.000 Menschen versammelt hatten und mehrere Personen, darunter auch Kinder, durch Feuerwerk verletzt worden waren.
Die Einsatzkräfte der Polizei werden ab den frühen Abendstunden des 31. Dezember verstärkt im Bereich der Binnenalster präsent sein. Ob für den Jahreswechsel 2023/24 etwas an der Regelung verändert wird, soll im Anschluss entschieden werden.
Titelfoto: Angelika Warmuth/dpa