Gericht urteilt gegen Corona-Schließungen großer Läden: Wie geht es nun weiter?
Hamburg - Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) wird bis Donnerstag kommender Woche über das Öffnungsverbot großer Läden wegen der Corona-Krise entscheiden.

Das sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.
Am Mittwoch hatte das Verwaltungsgericht Hamburg die Regelung für unzulässig erklärt und damit einem Eilantrag eines Sportgeschäfts in der Hamburger Innenstadt stattgegeben (TAG24 berichtete).
Nach Ansicht des Gerichts ist ein Infektionsschutz in größeren Läden "ebenso gut wie oder sogar besser als in kleineren Einrichtungen" zu erreichen, hieß es. Der Senat hatte umgehend Beschwerde gegen die Entscheidung beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht eingereicht.
Zuvor hatte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) bei NDR 90,3 mitgeteilt, dass es nun - trotz eines anderslautenden Spruchs in der Vorinstanz - bei der vom Senat beschlossenen Vorsichtsmaßnahme bleibe, die aus Gründen des Infektionsschutzes nur eine Öffnung von Läden mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmetern zulässt.
Einem entsprechenden Eilantrag des Senats habe das OVG zugestimmt, bestätigte der Gerichtssprecher.
Auch vor Verwaltungsgerichten anderer Bundesländer liefen noch Verfahren gegen entsprechende Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, sagte der Gerichtssprecher.
Entscheidungen eines Oberverwaltungsgerichts, die in Eilverfahren letztinstanzlich seien, hätten aber immer Präzedenzcharakter.
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