Nach Parship-Urteil: So könnt Ihr Euer Geld zurückfordern!

Hamburg/Luxemburg - In einem Rechtsstreit gegen die Partnervermittlung Parship hat der Europäische Gerichtshof einer deutschen Verbraucherin den Rücken gestärkt. Jetzt hat die Verbraucherzentrale Hamburg einen Leitfaden veröffentlicht, an dem sich andere Betroffene orientieren können.

Die Schatten zweier Menschen, die Hand in Hand gehen, zeichnen sich auf der Straße ab.
Die Schatten zweier Menschen, die Hand in Hand gehen, zeichnen sich auf der Straße ab.  © Frank Rumpenhorst/dpa

Die Kundin hatte im November 2018 eine Premium-Mitgliedschaft für zwölf Monate bei Parship für 523,95 Euro abgeschlossen. Nach vier Tagen widerrief sie jedoch den Vertrag, also innerhalb der gesetzlich gewährten Frist. Der Betreiber wollte 392,96 Euro als Wertersatz in Rechnung stellen.

Die Firma argumentierte, dass die Frau ausdrücklich zugestimmt habe, bereits während der Widerspruchsfrist erste Leistungen zu erhalten, und gerade diese hätten den größten Wert.

So erhalten neue Mitglieder nach einem dreißigminütigen Persönlichkeitstest sofort automatisiert Partnervorschläge.

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Premium-Mitglieder bekommen ein 50-seitiges Persönlichkeitsgutachten, das Basis-Mitglieder gegen Entgelt als Teilleistung kaufen können.

Der EuGH entschied jedoch, dass bei Widerruf nur zeitanteilig zu zahlen war - in diesem Fall also für vier Tage. Nur wenn ein Vertrag ausdrücklich einen getrennten Preis für Leistungen zu Beginn der Laufzeit vorsieht, ist dieser fällig. 

Der Fall der Verbraucherin geht nun zurück ans Amtsgericht Hamburg, das die EU-Kollegen um Auslegung der EU-Verbraucherrechte gebeten hatte. In Hamburg sind nach Angaben des Amtsgerichts mehr als 800 Parallelverfahren anhängig. 

Parship: Kostenloser Musterbrief soll Betroffenen helfen

Kunden, denen eine Rückbuchung des als Wertersatz einbehaltenen Betrags nicht möglich war, rät die Verbraucherzentrale dazu, ihre Ansprüche gegenüber Parship jetzt geltend zu machen. 

"Nach diesem Urteil sollten auch Verbraucher, die sich bisher nicht trauten, endlich die Rückzahlung ihres Geldes durchsetzen. Es war nie nachvollziehbar, dass Kunden, die das ihnen zustehende Widerrufsrecht fristgerecht ausübten, 3/4 des Produktpreises zahlen sollten", so Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Ein kostenloser Musterbrief soll den Verbrauchern nun helfen. Damit sollten die Betroffenen die Höhe des Wertersatzes ermitteln und Parship zur Rückzahlung auffordern.

Titelfoto: Frank Rumpenhorst/dpa

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