Ex-Politiker scheitert vor Gericht: "Auf nach Karlsruhe!"

Berlin - Der frühere Abgeordnete Marcel Luthe (45, parteilos) ist damit gescheitert, vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof durchzusetzen, dass das Berliner Abgeordnetenhaus in seiner jetzigen Zusammensetzung nicht mehr zusammentreten darf.

Marcel Luthe (45, parteilos) gehörte dem Berliner Abgeordnetenhaus von 2016 bis 2021 an. (Archivbild)
Marcel Luthe (45, parteilos) gehörte dem Berliner Abgeordnetenhaus von 2016 bis 2021 an. (Archivbild)  © Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa

Das gab Luthe am heutigen Mittwochabend auf Twitter bekannt. Eine Sprecherin des Landesverfassungsgerichts konnte das zunächst nicht bestätigen.

Luthe kündigte bereits an, sich im nächsten Schritt an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wenden zu wollen.

"Artikel 28 des Grundgesetzes sagt, es muss in jedem Bundesland eine gewählte Volksvertretung geben", sagte Luthe der Deutschen Presse-Agentur. "Der Verfassungsgerichtshof sagt, die die da sitzen, sind nicht gewählt, sagt aber gleichzeitig, das soll die Volksvertretung sein. Das geht nicht." Er wolle das in Karlsruhe klären lassen.

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Luthe hatte in seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung argumentiert, das jetzige Abgeordnetenhaus sei nicht auf demokratische und legale Weise gewählt und gefordert, das Parlament müsse in der Zusammensetzung der letzten Legislaturperiode von 2016 bis 2021 wieder zusammentreten.

Marcel Luthe gehörte dem Abgeordnetenhaus von 2016 bis 2021 an, zunächst als Mitglied der FDP-Fraktion, später als parteiloser Abgeordneter. Er zählte auch zu denjenigen, die vor dem Verfassungsgerichtshof Einspruch gegen die Wahl 2021 erhoben hatten.

Luthe veröffentlichte auf Twitter den Beschluss des Landesverfassungsgerichts von Mittwoch. Darin heißt es, der Antrag sei unbegründet. Der Antragsteller sei außerdem nicht antragsberechtigt.

Der Landesverfassungsgerichtshof hatte am 16. November entschieden, dass die Wahl zum Abgeordnetenhaus komplett wiederholt werden muss. Sie sei wegen "schwerer systemischer Mängel" und vieler Wahlfehler ungültig. Im Urteil hieß es auch, dass das Parlament bis zur Konstituierung eines neuen Abgeordnetenhauses weiterarbeiten könne.

Die Wahlwiederholung findet am 12. Februar statt.

Titelfoto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa

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