Düsseldorfer Wehrhahn-Anschlag: Bundesgerichtshof spricht Angeklagten frei!
Düsseldorf/Karlsruhe - Zwei Jahrzehnte nach dem Düsseldorfer Wehrhahn-Anschlag hoffen die Opfer am Donnerstag (11.30 Uhr) auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH).

In einem späten Prozess war ein lange Verdächtiger 2018 freigesprochen worden. Die obersten Strafrichter in Karlsruhe entscheiden nun darüber, ob es dabei bleibt oder den Vorwürfen gegen den Mann noch einmal neu nachgegangen wird.
Am 27. Juli 2000 war an einer Fußgängerbrücke am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn eine Rohrbombe explodiert.
In dem Moment hielt sich dort eine Gruppe teils jüdischer Sprachschüler aus Russland, der Ukraine und Aserbaidschan auf. Zehn von ihnen wurden teils lebensgefährlich verletzt, eine schwangere Frau verlor ihr Kind.
Der heute 54 Jahre alte Angeklagte, ein Rechtsradikaler, war immer wieder als Attentäter verdächtigt worden. Es fehlte aber an eindeutigen Beweisen.
Das Landgericht Düsseldorf hatte ihn deshalb vor zweieinhalb Jahren freigesprochen.
Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.
Update, 12.12 Uhr: BGH bestätigt Freispruch nach Düsseldorfer Wehrhahn-Anschlag
20 Jahre nach dem Rohrbomben-Anschlag auf eine Gruppe Sprachschüler in Düsseldorf ist der lange als Attentäter Verdächtige rechtskräftig freigesprochen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts von 2018. Es weise keine Rechtsfehler auf.
Die Düsseldorfer Richter hatten in dem späten Prozess auf Freispruch entschieden, weil gegen den heute 54-jährigen Angeklagten aus der rechten Szene eindeutige Beweise fehlten.
Titelfoto: Martin Gerten/dpa