Corona im Dresdner Knast: Diese zusätzlichen Maßnahmen müssen die Häftlinge ertragen

Dresden - Die zweite Corona-Welle schwappt in die JVAs in Sachsen. Allein in der Haftanstalt Dresden wurden 30 Gefangene positiv getestet. Doch auch die anderen Gefängnisse sind betroffen. Das hat Konsequenzen. Nicht nur hinter Gittern, sondern auch an den Gerichten. Vorerst werden fast keine U-Häftlinge mehr zu ihren Prozessen gebracht.

In der Dresdner JVA wurden 30 Insassen positiv auf Corona getestet.
In der Dresdner JVA wurden 30 Insassen positiv auf Corona getestet.  © Ronald Bonss

Von 3212 Insassen in ganz Sachsen sind derzeit 49 Covid-19-Infizierte registriert. Die Folge: Massive Einschränkungen hinter Gittern.

Nach TAG24-Informationen wurde in Dresden (733 Insassen, davon 215 in U-Haft) der "Aufschluss" gekürzt.

Die Zeit, in der sich die Häftlinge innerhalb der Anstalt frei bewegen können, wurde auf eine Stunde beschränkt, die Duschzeit auf 15 Minuten gekürzt. Hofgänge gibt es nur noch mit Maske.

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Auch Lockerungen, wie offener Vollzug, wurden beschränkt.

Zwar dürfen Knackis im hafteigenen Shop einkaufen, aber nur noch "to go", auf vorherige Bestellung. Besuche von draußen wurden ausgesetzt.

"Der Kontakt zwischen den Gefangenen und ihren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten wird gewährleistet", so Regierungsrätin Anja Rücker von der JVA.

"Soweit möglich verweisen wir auf telefonische oder schriftliche Abstimmung. Außerdem gibt es die Möglichkeit, Videotelefonie zu nutzen."

Landgerichtspräsident Martin Uebele (61) verfügte schon im Frühjahr bei der ersten Welle als Hausherr, dass Corona-Betroffene das Justizgebäude nicht betreten dürfen. Nun kommen auch viele U-Häftlinge nicht mehr zum Gericht ...
Landgerichtspräsident Martin Uebele (61) verfügte schon im Frühjahr bei der ersten Welle als Hausherr, dass Corona-Betroffene das Justizgebäude nicht betreten dürfen. Nun kommen auch viele U-Häftlinge nicht mehr zum Gericht ...  © Thomas Türpe

Corona-Schutzanzüge für Häftlinge im Gespräch

Die Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten von Sachsen werden wöchentlich getestet.
Die Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten von Sachsen werden wöchentlich getestet.  © Ronald Bonss

Zwei Coronafälle in Dresden bestätigte das Labor. Diese Insassen sind in einem Spezialtrakt unterbracht.

Die übrigen, per Schnelltest positiv getesteten, sind in Einzelzellen in Quarantäne. Vorerst bis 25. November.

Bedeutet: Viele U-Häftlinge werden nicht zu ihren Prozessen gebracht.

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Sogenannte Sammeltransporte fallen vorerst. Jede einzelne doch notwendige "Auslieferung" muss mit den Richtern abgesprochen werden.

Dennoch ist Martin Uebele (61), Präsident des Landgerichts Dresden, optimistisch: "Großverfahren werden sicher nicht platzen.

Wir haben ja den sogenannten Corona-Paragrafen." Im März beschloss der Gesetzgeber, dass Verfahren coronabedingt ohne Folgen bis zu zwei Monaten ausgesetzt werden können.

"Und trotzdem wird jeder einzelne Fall geprüft", so Uebele.

Sogar Schutzanzüge für Angeklagte sind im Gespräch. Aber vorerst setzt die Justiz auf Quarantäne, Masken und Prozesspausen.

Übrigens: Die 1874 Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten von Sachsen werden wöchentlich getestet. Derzeit gelten zwölf davon als Covid-19-Infizierte.

Titelfoto: Ronald Bonss

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