Mutmaßlicher Raser fährt Passanten tot: Haftbefehl wegen Mordes!

Frankfurt am Main - Nach dem tödlichen Raserunfall im Frankfurter Ostend im vergangenen November ist gegen den mutmaßlichen Fahrer des mehr als 600 PS starken Geländewagens Haftbefehl wegen Mordes erlassen worden.

Der zerstörte SUV nach dem Unfall im Frankfurter Ostend (Archivfoto).
Der zerstörte SUV nach dem Unfall im Frankfurter Ostend (Archivfoto).  © Silas Stein/dpa

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 38 Jahre alten Mann zudem gefährliche Körperverletzung und die Teilnahme an einem illegalen Autorennen vor.

Wie die Ermittlungsbehörde am Freitag in Frankfurt mitteilte, wurde der Verdächtige am Donnerstag festgenommen und kam in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft geht inzwischen davon aus, dass sich der 38-Jährige mit einem neben ihm fahrenden Autofahrer ein Rennen geliefert hatte.

Frankfurt: Großeinsatz im Bahnhofsviertel: Polizei geht massiv gegen Straßen-Kriminalität vor
Frankfurt Kriminalität Großeinsatz im Bahnhofsviertel: Polizei geht massiv gegen Straßen-Kriminalität vor

Um an den Ampeln möglichst effektvoll Vollgas geben zu können, soll er dabei die für die Stabilisierung seines hochmotorisierten SUV relevanten Sicherheitssysteme ausgeschaltet haben.

Zudem habe er versucht, andere Verkehrsteilnehmer mit riskanten Drifts seines Autos zu imponieren.

Durch dieses Fahrverhalten habe der Mann zumindest billigend in Kauf genommen, andere Menschen an dem belebten Platz auch tödlich zu verletzen, vermuten die Ermittler.

Bei dem Unfall waren ein 27 Jahre alter Fahrradkurier und ein 61 Jahre alter Fußgänger getötet und die 31 Jahre alte Tochter des 61-Jährigen schwer verletzt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den 38-Jährigen zunächst wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt. "Im Zuge der Ermittlungen ergaben sich jedoch Anhaltspunkte dafür, dass er den Unfall nicht sorgfaltswidrig, sondern vorsätzlich verursacht hat", heißt es in der Mitteilung der Behörde.

Titelfoto: Silas Stein/dpa

Mehr zum Thema Frankfurt Kriminalität: