Frau bei Straßenfest überrollt: Gericht fällt Urteil für 22-Jährigen

Von Martin Höke

Düsseldorf - Weil er die Tante seiner Lebensgefährtin bei einem Straßenfest in Düsseldorf mit dem Auto überrollt hat, ist ein 22-Jähriger zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

Ein 22-Jähriger wurde nach der Überroll-Tat bei einem Düsseldorfer Straßenfest zu fünf Jahren Haft verurteilt. (Symbolfoto)  © Sina Schuldt/dpa

Das Landgericht sprach ihn wegen versuchten Totschlags schuldig. Zudem muss er dem Opfer 9000 Euro Schmerzensgeld zahlen und für alle künftigen Folgen der Tat aufkommen.

Der 22-Jährige war am 7. September vergangenen Jahres angetrunken und ohne Führerschein von Mönchengladbach nach Düsseldorf gefahren. Dort hatte er auf der Kiefernstraße am Rande eines Straßenfestes mit dem Wagen eine 44-jährige Frau erfasst und schwer verletzt.

Das Opfer war die Tante seiner Partnerin, mit der er nach Roma-Recht verheiratet ist und zwei Kinder hat. Seine Lebensgefährtin war eine Woche zuvor bei ihm ausgezogen und zu ihrer Familie zurückgekehrt - "nach einem Vorfall häuslicher Gewalt", wie es hieß.

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Nach Überzeugung der Richter hatte der 22-Jährige die Frau zwar nicht absichtlich angefahren. "Er hat die hilflos am Boden liegende Frau aber wissentlich überrollt und so mit Tötungsvorsatz gehandelt", sagte der Vorsitzende Richter.

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Massenschlägerei im Gerichtsflur

Nach einer Massenschlägerei im Gerichtsflur wurden die Sicherheitsvorkehrungen zur Urteilsverkündung deutlich verschärft. (Archivfoto)  © David Young/dpa

Die Tat soll den Streit der verfeindeten Familien des Opfers und des Angeklagten weiter angeheizt haben: Am zweiten Prozesstag war es zu einer Massenschlägerei zwischen Angehörigen der beiden Familien auf dem Gerichtsflur gekommen.

Die Sicherheitsvorkehrungen waren deshalb bei der Urteilsverkündung entsprechend hoch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Verteidiger kündigte an, es anzufechten. Er hatte eine Bewährungsstrafe für den jungen Familienvater gefordert und auf die fast sechsmonatige Untersuchungshaft verwiesen.

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Die Staatsanwältin hatte fünfeinhalb Jahre Gefängnis beantragt. Der vorbestrafte deutsche Angeklagte sei nicht nur vom Unfallort geflohen, sondern habe sich mit der Polizei auch noch eine Verfolgungsfahrt geliefert.

Der Anwalt des Opfers hatte eine Haftstrafe von sechs Jahren und acht Monaten sowie 24.000 Euro Schmerzensgeld beantragt.

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