Großmutter im Wahn mit Sushi-Messer getötet: 28-Jähriger gesteht

Ravensburg - Ein 28-Jähriger hat gestanden, seine Großmutter im Wahn mit einem Sushi-Messer getötet zu haben. "Es war alles spontan", sagte der Deutsche am Mittwoch vor dem Ravensburger Landgericht.

Wegen einer psychischen Erkrankung gilt der Mann als schuldunfähig. Verhandelt wird am Ravensburger Landgericht. (Archivbild)
Wegen einer psychischen Erkrankung gilt der Mann als schuldunfähig. Verhandelt wird am Ravensburger Landgericht. (Archivbild)  © Felix Kästle/dpa

Es tue ihm leid. Weil er wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig gilt, handelt es sich um ein Antragsverfahren, bei dem es um die Unterbringung in einer Psychiatrie geht.

Dem Mann wird vorgeworfen, seine Oma im April dieses Jahres in Achberg (Landkreis Ravensburg) mit einem Kehlkopfschnitt getötet zu haben.

Dort hatte die 88-Jährige seit mehr als eineinhalb Jahren gemeinsam mit dem Enkel und dessen Eltern gewohnt.

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Mutter und Vater hatten ihn nach der Tat festgehalten, bis die Polizei ihn widerstandslos festnehmen konnte.

Seine Mutter stand gemeinsam mit der Großmutter im Badezimmer vor dem Spiegel, als es zu dem Angriff kam.

"Es ging alles sehr, sehr schnell", sagte die 57-Jährige vor Gericht. Er habe noch gesagt, die Oma sei dement, sie solle nicht länger leiden. Ihr Sohn habe sich schon Tage vor dem Vorfall sehr auffällig verhalten. "Er war verstört, er war ängstlich, er war anders als sonst." Angst vor ihm habe sie aber nie gehabt.

Fällt das Urteil am Landgericht Ravensburg am 26. Oktober?

Der Beschuldigte sagte aus, dass er versucht habe, sich ein paar Tage vor der Tat das Leben zu nehmen. Weil das nicht geklappt habe, habe er die Oma umgebracht. Er habe damit seine Familie vor größerem Unheil beschützen wollen. Eine diffuse Angst vor Folter habe ihn sein Leben lang begleitet.

Sich selbst beschrieb er als Außenseiter der stundenlang vor dem Computer sitzen konnte und Bekanntschaften im Internet pflegte. Eine Ehe mit einer 19 Jahre älteren Frau in Bamberg wurde geschieden. Seit 2016 habe er wieder bei den Eltern gewohnt. Einen Beruf habe er nicht gelernt. Er sei seit der Schulzeit in Behandlung gewesen.

Das Verfahren soll am 26. Oktober fortgesetzt werden. An diesem Tag könnte auch ein Urteil fallen.

Titelfoto: Felix Kästle/dpa

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