Blutbad in Flüchtlingsheim: Kam Angeklagter nur nach Deutschland, um Todesstrafe zu umgehen?

Augsburg - Mit einem Messer hatte ein 30 Jahre alter Mann im April vergangenen Jahres in einem Flüchtlingsheim in Augsburg ein wahres Blutbad angerichtet. Die Staatsanwaltschaft will die höchstmögliche Strafe, der Verteidiger sieht das ganz anders.

Der 30-jährige Angeklagte hatte vor Gericht zugegeben, seinem 15-jährigen Schwager den Hals durchgeschnitten zu haben.
Der 30-jährige Angeklagte hatte vor Gericht zugegeben, seinem 15-jährigen Schwager den Hals durchgeschnitten zu haben.  © Ulf Vogler/dpa

Die Staatsanwaltschaft forderte, den 30-Jährigen zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes zu verurteilen. Zudem verlangte der Staatsanwalt in dem Prozess vor dem Augsburger Landgericht am Montag die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, so dass voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren die Gefängnisstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.

Der Angeklagte, ein afghanischer Staatsangehöriger, hatte in dem Verfahren ein Teilgeständnis abgelegt und zugegeben, seinem 15 Jahre alten Schwager den Hals durchgeschnitten zu haben.

Vier weitere Angehörige seiner Ehefrau, die sich vor der Tat getrennt hatte, hatte der Mann ebenfalls mit dem Messer verletzt. TAG24 berichtete damals über den blutigen Familienstreit.

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Der Angeklagte sagte aber aus, dass er von dem Jugendlichen angegriffen worden sei.

Der Verteidiger wertete daher die Tötung des 15-Jährigen in seinem Plädoyer als Notwehr.

Die weiteren Taten seien jeweils als gefährliche Körperverletzung zu sehen, einen Tötungsvorsatz gebe es nicht. Ein konkretes Strafmaß verlangte der Anwalt des Angeklagten nicht. Das Gericht will das Urteil am 2. März verkünden.

Staatsanwalt Michael Nißl bescheinigt Angeklagtem "menschenverachtende Kälte"

Nach Ansicht von Staatsanwalt Michael Nißl hat der Angeklagte seine Ehefrau ein Jahrzehnt lang misshandelt und wie eine Leibeigene behandelt. Als sich die Frau trennte, habe er sich an der Familie seiner Ex-Partnerin gerächt.

Der Mann, der lange im Iran lebte, ist nach Ansicht des Anklägers sogar nur deswegen nach Deutschland gekommen, weil ihn hier nur eine Haftstrafe von 10 bis 15 Jahren statt einer Todesstrafe erwarte. Nißl bescheinigte dem Mann eine "menschenverachtende Kälte".

Ursprünglich war der 30-Jährige wegen Mordes und vierfachen versuchten Mordes angeklagt. Nach der Hauptverhandlung bewertete der Staatsanwalt die Messerangriffe auf die Familienmitglieder der Ehefrau jedoch nur noch als Mord, versuchten Mord, versuchten Totschlag und in zwei Fällen als gefährliche Körperverletzung.

Titelfoto: Ulf Vogler/dpa

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