Gift im Essen? Mordprozess gegen zwei Frauen vor Ende, Staatsanwalt fordert lebenslang

Traunstein - Vor dem Landgericht Traunstein geht ein Mordprozess gegen zwei Frauen langsam zu Ende, die einen pflegebedürftigen Großvater getötet haben sollen. Das Urteil soll nach Gerichtsangaben am Mittwoch fallen.

Vor dem Landgericht Traunstein könnte am Montag das Urteil im Mordprozess gegen das Mutter-Tochter-Duo fallen.
Vor dem Landgericht Traunstein könnte am Montag das Urteil im Mordprozess gegen das Mutter-Tochter-Duo fallen.  © Daniel Karmann/dpa

Der Vorwurf: Laut Staatsanwaltschaft mischten sie ihm Gift in sein Lieblingsessen, saures Lüngerl. Sie forderte eine lebenslange Haft für die angeklagte Tochter des Mannes.

Der Staatsanwalt warf der heute 55-Jährigen am Montag in seinem Plädoyer am Landgericht Traunstein Mord aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke vor und ging auch von einer besonderen Schwere der Schuld aus. Der Mann sei das Opfer eines "fast perfekten Mordes" geworden.

Am Montag hielten Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers. Zur Anklage kam es, weil andere Angehörige den Verdacht aufbrachten, der Mann könnte eines nicht-natürlichen Todes gestorben sein.

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Sie erstatteten Anzeige. Die Leiche des Verstorbenen wurde daraufhin exhumiert. Die Anklagebehörde wirft Mutter und Tochter vor, sie hätten gemeinsam beschlossen, ihren 75 Jahre alten Vater beziehungsweise Großvater zu töten.

Die Mutter hatte die Vorwürfe zum Prozessauftakt bestritten, die Enkelin allerdings gesagt, sie habe den leblosen Großvater in seiner Wohnung gesehen.

Verteidigung fordert Freispruch und Bewährungsstrafe

Für die 30 Jahre alte Enkelin des mutmaßlichen Opfers, forderte die Staatsanwaltschaft sieben Jahre Haft wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen.

Die Mutter hätte gegenüber dem Enkelkind geäußert, es sei vorbei, sie habe ihm etwas gegeben. Die Verteidigung forderte Freispruch für die wegen Mordes angeklagte Mutter, weil ihr die Tat nicht habe nachgewiesen werden können.

Für die Tochter forderten ihre Anwälte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten wegen unterlassener Hilfeleistung.

Titelfoto: Daniel Karmann/dpa

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